witten. . Der Wittener (20) wurde schon zu drei Jahren verurteilt. Weil Bundesrichter das Urteil kippten, ist er nun wieder wegen Mordversuchs angeklagt.

Schon im vorigen Jahr wurde der 20-jährige Angeklagte aus Witten zu drei Jahren Jugendstrafe verurteilt. Er war wegen Mordversuchs angeklagt worden, aber die Richter verurteilten ihn „nur“ wegen gefährlicher Körperverletzung, versuchten besonders schweren Raubs und des Beschaffens von Betäubungsmitteln. Weil der Bundesgerichtshof das Urteil des Landgerichts Bochum kippte, muss jetzt noch mal neu verhandelt werden.

Zusammen mit zwei Komplizen hatte der Mann laut Anklage am 9. August 2016 einen Dealer in einer Wohnung an der Herdecker Straße überfallen. Der Rauschgifthändler wurde damals lebengefährlich verletzt. Doch das Landgericht hielt einen Mordversuch nicht für erwiesen. Der Nebenkläger, der das Opfer vertritt, legte Revision ein – woraufhin der Bundesgerichtshof das Bochumer Urteil aufhob.

Sämtliche Zeugen müssen wieder gehört werden

Jetzt muss die Tat komplett neu mit Anhörung sämtlicher Zeugen und einem Gutachter verhandelt werden. Der zweite Anlauf startete am Donnerstag vor einer Jugendstrafkammer unter Vorsitz von Richter Johannes Kirfel. „Mordversuch aus Habgier“ wirft der Staatsanwalt dem 20-Jährigen vor, der in Untersuchungshaft sitzt. Der Überfall soll vorher zwischen den Beteiligten abgestimmt worden sein.

Der Angeklagte hatte telefonisch seinen Besuch angekündigt, um angeblich für 60 Euro Marihuana zu kaufen. In der Wohnung soll er den Dealer mit einem mitgebrachten Messer angegriffen haben. Seine Komplizen waren laut Anklage mit einem Alurohr und einem Teleskop-Schlagstock bewaffnet. Es kam zu einer Rangelei, in deren Verlauf das Opfer von zwei Messerstichen getroffen wurde. Einer verletzte die Schulter, der zweite traf die Lunge und eine Hauptschlagader. Das Opfer verlor anderthalb Liter Blut und überlebte die Gewalttat nach zwei Notoperationen im Marien-Hospital.

Ein Messer aus der Küche ließ er wieder fallen

In der Küche hatte sich der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft ein Messer mit 30 Zentimeter langer Klinge gegriffen, mit dem er drohte. Weil er dieses Messer aber nicht einsetzte und fallen ließ, werteten die Richter dies im ersten Prozess als „Rücktritt vom Mordversuch“. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, weil das Gericht nicht ausreichend begründet habe, wie der Rücktritt von der Tat erfolgt sei.

Zum Prozessauftakt wollte sich der Angeklagte nicht äußern. Sein Verteidiger kündigte an, er werde im Namen seines Mandanten eine abschließende Erklärung abgeben. Auch der Lebenslauf des Mannes wurde nicht erörtert, weil der psychiatrische Gutachter nicht anwesend war. Am 26. Juni geht’s weiter.

>>> Bei Revision wird Urteil auf Rechtsfehler überprüft

Die Revision ist ein Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung. Dabei werden im Gegensatz zu einer Berufung nicht noch einmal die tatsächlichen Umstände des Falls untersucht.

Das Urteil der vorherigen Instanz wird auf Rechtsfehler überprüft. Hat die Revision wie hier Erfolg, wird das angefochtene Urteil aufgehoben, der Fall geht an eine andere Kammer des Gerichts zurück.