Weil er einen Kiosk in Witten überfallen haben soll, steht ein 35-Jähriger seit Freitag vor dem Landgericht Bochum. Der Anklage zufolge soll er vor 17 Jahren, am 28. Juni 2001, maskiert und mit einer Schreckschusspistole bewaffnet die Bude in Vormholz betreten haben. Die Angestellte ließ sich aber nicht einschüchtern, schrie und verjagte ihn.
Weil er einen Kiosk in Witten überfallen haben soll, steht ein 35-Jähriger seit Freitag vor dem Landgericht Bochum. Der Anklage zufolge soll er vor 17 Jahren, am 28. Juni 2001, maskiert und mit einer Schreckschusspistole bewaffnet die Bude in Vormholz betreten haben. Die Angestellte ließ sich aber nicht einschüchtern, schrie und verjagte ihn.
Fast zwei Jahrzehnte später, im Juni 2017, hatte sich der Mann selbst angezeigt – für eine Tat im Frühling 2000 oder 1999. Ihn plagten Gewissensbisse, weil sich die Kiosk-Angestellte nach einem zweiten Überfall angeblich das Leben genommen haben soll. Er selbst befand sich 2017 in einer Klinikbehandlung. Der ehemals regelmäßige Konsument von Haschisch und Marihuana gab vor Gericht an, er leide unter einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Der Staatsanwalt legt ihm versuchte, besonders schwere räuberische Erpressung zur Last. Der Angeklagte bestreitet aber den Überfall vom Juni 2001. Die Tat habe sich im Frühjahr 1999 ereignet. Den besagten Kiosk an der Otto-Hue-Straße kenne er, weil er damals 500 Meter entfernt gewohnt habe.
Freund habe ihn zur Tat gedrängt
Zum Überfall sei er durch einen früheren Freund gedrängt worden. Der hatte zum 17. Geburtstag ein Auto geschenkt bekommen, mit dem die beiden ohne Führerschein durch die Gegend fuhren. Dabei kam es zu einem Unfall, den der Angeklagte – damals ebenfalls 17 Jahre alt – verursacht hatte. Um den Schaden wieder gutzumachen, sollte er angeblich den Kiosk überfallen. Dafür soll ihm der Freund die Schreckschusspistole seines Vaters gegeben haben.
Die Kiosk-Angestellte wurde jetzt als Zeugin vernommen. Sie berichtete, es habe zwischen 2000 und 2004 lediglich einen Überfall gegeben. Sie habe den Täter rausgeschmissen und er sei ohne Beute geflohen. Erst anschließend sei ihr klar geworden, wie gefährlich ihr Verhalten war. „Ich habe einfach reagiert“, sagte sie. Sie sei mit einem Schock ins Krankenhaus gebracht worden, konnte aber tags darauf wieder entlassen werden. Beeinträchtigungen durch die Tat habe sie nicht erlitten. Da der Angeklagte im Tatzeitraum erst 17 Jahre alt war, findet die Verhandlung vor der Jugend-Strafkammer statt. Der Prozess wird fortgesetzt.