Witten. . Der Fund der Eisenhüttenwerke auf dem Gelände Drei Könige begeistert die Neuzeit-Archäologen. Für die Stadt Witten ist es ein GAU.
Die Neuzeit-Archäologen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe sind begeistert über das, was bei den „Ausgrabungen“ auf dem Gelände Drei Könige bisher ans Tageslicht gekommen ist. Die Forscher werden an den Resten der Steinhauser und Bessemer Hütte ordentlich was zu knabbern haben. Auch der interessierte Bürger kann sich freuen: Wenigstens fotografisch sollen die Funde für die Nachwelt festgehalten werden.
Die Kosten für die Extra-Buddelei gehen schon jetzt in Richtung Million. Da der Aushub am Ende wieder eingebaut werden soll, wird er zur Zeit dort aufgetürmt, wo tief in der Erde wohl die zweite Hälfte der Steinhauser Hütte liegt, die natürlich auch erforscht werden soll. Und wir sind erst bei der ersten Hütte.
Kein Wunder, dass Gerald Klawe, Bodenfachmann und bei der Stadt zuständig für die Aufbereitung des künftigen Gewerbegebiets, über die Wiederentdeckung der Hütten gar nicht begeistert ist. Für die Stadt, die am neuen Gewerbe ja ein wenig mitverdienen will, ist das der GAU - der größte anzunehmende Unfall.
Vertrackt: Bei 100 Bohrungen nichts gefunden
Bodengutachten, Archiv-Recherche, Bohrungen – kein Gelände in Witten sei jemals im Vorfeld so gründlich untersucht worden, versichert Klawe. Und nirgendwo weicht ein Fund so extrem von dem Ergebnis der Gutachten ab. Das lautete: „Da ist nichts mehr.“ Eine mögliche Erklärung für die Fehleinschätzung: Die Bahn hatte 100 Jahre die Hoheit über das Gelände, fuhr mit schweren Loks darüber. Seitdem tauchten die alten Hütten in keinem Plan mehr auf. Warum die Sondierungen bis in zwölf Meter Tiefe nichts erbrachten? Das Backsteinmauerwerk soll so mürbe und porös sein, dass die Rammkernsonde sie durchschlagen haben soll, ohne Widerstand zu verzeichnen.
Noch ist nach dem vorläufigen Denkmalschutz für sechs Monate auch ein endgültiger nicht ausgeschlossen. Die Entscheidung liegt im gemeinsamen „Benehmen“ der Stadt und der Archäologen vom Landschaftsverband. Dass sich jetzt schon die Freigabe abzeichnet, hat sicherlich ein Geschmäckle. Ob ein privater Bauherr auch auf so viel Verständnis gestoßen wäre?
Bisher sind es tatsächlich nur Reste, die man sieht: Fundamente, Kanäle, Mauern. Die bisher gefundenen Hohlräume darf keiner betreten – siehe bröselndes Material. Was also sollte man unter Denkmalschutz stellen und erhalten? Die Wahrheit darüber liegt auf dem Ausgrabungsplatz. Wer weiß, was noch kommt.