Witten. . Die Entscheidung liegt beim LWL in Münster. Wittens Denkmalpfleger geht davon aus, dass die Reste der Hüttenwerke wohl eingeebnet werden dürfen.
Nach dem ersten Ortstermin von Archäologen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) auf dem Gelände Drei Könige steht noch nicht fest, ob die dort gefundenen Reste der Steinhauser und Bessemer Hütte als Bodendenkmäler unter Schutz gestellt werden.
„Diese Frage ist noch offen und ich kann das Urteil der Sachverständigen nicht vorwegnehmen“, stellt der städtische Denkmalschützer Florian Schrader klar. Als Nicht-Fachmann für die neuzeitliche Archäologie macht er aber aus seiner „persönlichen Einschätzung“ kein Geheimnis: „Das wird wahrscheinlich kein Denkmal, das erhalten werden muss. Ich gehe nicht davon aus, dass die Archäologie dieses Gewerbegebiet verhindern wird.“ Er wagt deshalb die Prognose, dass die gefundenen Hohlräume nach ihrer genauen Vermessung verfüllt und eingeebnet werden dürfen. „Garantieren kann ich das aber nicht.“
Die Brache Drei Könige wird aufbereitet, um dort Gewerbe anzusiedeln. Beim Einsatz tonnenschwerer Verdichtungsmaschinen waren zwei Tagesbrüche entstanden. In der Tiefe wurden gemauerte Räume und vermutlich Rauchgaskanäle entdeckt, die zu den Eisenhüttenwerken gehörten, die um 1860 errichtet wurden. Die laut Stadt intensiven Voruntersuchungen hatten ergeben, dass die Hütten im oder kurz nach dem Ersten Weltkrieg den Betrieb eingestellt hatten. Und zur falschen Annahme geführt, dass die Stahlwerke danach komplett eingerissen und eingeebnet worden waren.
„Das war eine chaotische Zeit, deshalb gibt es darüber nur wenige Dokumente“, so Schrader. In den 1920er Jahren übernahm zudem die Reichsbahn das Gelände. Die umfangreiche städtische Dokumentation in Form der Bauakten ende mit diesem Zeitpunkt. „In den letzten hundert Jahren fiel das Gelände in die Zuständigkeit der Bahn.“
Industriegeschichte soll nicht in Vergessenheit geraten
Am Dienstag hatte sich ein Referent der LWL-Archäologie für Westfalen (Ex-Landesamt für Archäologie) die Fundorte mit Schrader angesehen. Anfang nächster Woche will sich der Chef der Mittelalter- und Neuzeitarchäologie beim LWL ein eigenes Bild machen. Die Vorgaben für die Baufirma lauten: Mit Ausnahme der eingezäunten Fundstellen können die Baggerfahrer die Arbeit fortsetzen. Schrader: „Sie dürfen abseits davon im losen Erdreich arbeiten, müssen aber stoppen, wenn sie auf den ersten Stein stoßen.“
Unabhängig von der Denkmalfrage seien die Hütten „unsere Industriegeschichte“. Man werde nach Möglichkeiten suchen, dass diese nicht in Vergessenheit gerate. Der Fund müsse auf jeden Fall gründlich dokumentiert werden. Die Gemäuer werden dafür jetzt eingemessen. Dabei sollen die alten Akten des Bauordnungsamtes von Nutzen sein. Die werden gerade digitalisiert, um sie allen Stellen zugängig zu machen. Darunter sind Grundrisse, die mit den Funden abgeglichen werden. Auch längere, handgeschriebene Schriftstücke gibt es noch. Schrader: „Dafür brauchen wir auch jemanden, der Sütterlin lesen kann.“