Im EN-Kreis gibt es 22 gemeldete Prostituierte und vier Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes, eines davon in Sprockhövel, so die Pressestelle des Kreises. Hintergrund: Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Darin geht es um Auflagen für Sex-Arbeiterinnen und Betreiber von Bordellen. Zudem regelt es die Ausstattung von Bordellen, eine Kondompflicht für Freier, Gesundheitsangebote für Prostituierte und eine Anmeldepflicht. „Neueinsteiger“ mussten sich seit dem 1. Juli 2017 melden. Für alle, die schon vorher in der Branche arbeiteten, war in diesem Januar Anmeldestichtag.
Im EN-Kreis gibt es 22 gemeldete Prostituierte und vier Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes, eines davon in Sprockhövel, so die Pressestelle des Kreises. Hintergrund: Am 1. Juli 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Darin geht es um Auflagen für Sex-Arbeiterinnen und Betreiber von Bordellen. Zudem regelt es die Ausstattung von Bordellen, eine Kondompflicht für Freier, Gesundheitsangebote für Prostituierte und eine Anmeldepflicht. „Neueinsteiger“ mussten sich seit dem 1. Juli 2017 melden. Für alle, die schon vorher in der Branche arbeiteten, war in diesem Januar Anmeldestichtag.
Laut Schätzungen gehen in NRW 30 000 bis 50 000 Menschen der Prostitution nach. Bis Ende Oktober 2017 hatten sich landesweit aber gerade einmal etwas mehr als 500 Prostituierte angemeldet. Bislang, so ein Kreis-Sprecher, seien „keine verbotswidrigen Betriebe“ bekannt geworden, auch keine Wohnungsprostitution. Der Berufsverband „Erotische und sexuelle Dienstleistungen“ kritisiert das Gesetz, weil es ohne die Beteiligung von Prostituierten entworfen und trotz Kritik der Betroffenen verabschiedet worden sei. Viele Betroffene fürchten eine Stigmatisierung und haben Datenschutz-Bedenken, da sie einen sogenannten „Hurenausweis“ bei sich führen müssen.