Witten. . Fachkräfte informieren Menschen mit Handicap über ihre Rechte. Das Angebot ist unabhängig, gilt für den EN-Kreis und soll im April starten.
Was steht mir zu? Was sind meine Rechte? Und wo muss ich hin, um tatsächlich die richtige Hilfe zu erhalten? Auf all diese Fragen bekommen Menschen mit Behinderung in Witten und im gesamten Ennepe-Ruhr-Kreis bald Antworten bei einer eigenen und unabhängigen Beratungsstelle.
Sie soll Licht in den Dschungel der Zuständigkeiten bringen. Und sie wird ihren Sitz in den Räumen der Selbsthilfe-Kontaktstelle an der Dortmunder Straße haben.
14 000 Menschen in Witten sind schwerbehindert
14 000 Menschen in Witten besitzen einen Schwerbehindertenausweis und dementsprechend unterschiedliche Handicaps. Sie alle sollen vom Bundesteilhabegesetz profitieren, das ihnen ein selbstbestimmteres Leben ermöglichen und die Inanspruchnahme von Leistungen vereinfachen soll. „Mit der neuen Beratungsstelle wird eine Idee dieses Gesetzes geerdet“, sagt SPD-Bundestagsabgeordneter Ralf Kapschack, der außerdem Mitglied im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales ist und politisch daran mitgearbeitet hat. Das Konzept des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, der den Antrag für die Beratungsstelle beim Bundesministerium einreichte, habe überzeugt.
Das freut dessen Geschäftsführerin Mechthild Weickenmeier. Doch sie stellt gleich klar: „Damit wollen wir andere Institutionen nicht aus ihrer Verpflichtung entlassen. Alle Kostenträger, wie Sozialhilfe oder Krankenkassen, müssen weiterhin beraten.“ Der Vorteil des neuen Angebots: Es bietet unabhängige Hilfe und vertritt keine anderen eigenen Interessen. Und es will auch keinesfalls in Konkurrenz zu Selbsthilfegruppen treten. Im Gegenteil: „Die sollen alle mit ins Boot geholt werden“, sagt Weickenmeier, die auf Vernetzung setzt. Denn wenn alle rechtlichen Fragen mit dem geschulten Fachpersonal in der Beratungsstelle geklärt sind, könne der Austausch mit Betroffenen in den Selbsthilfegruppen ein weiterer, hilfreicher Schritt auf dem Weg in ein unabhängigeres Leben sein.
Zwei Vollzeitstellen wird es geben
Doch noch ist es nicht ganz soweit: Mechthild Weickenmeier hofft, das es Anfang April losgehen kann. Zwei Vollzeitstellen wird es geben, die aber noch offen sind. Gesucht werden Sozialarbeiter oder Sozialpädagogen mit oder ohne Behinderung, die Erfahrung in der Eingliederungshilfe haben. „Sechs Interessenten gibt es schon“, sagt Anke Steuer von der Selbsthilfe-Kontaktstelle. Die neue Beratung wird an mehreren Tagen pro Woche geöffnet sein.
Für Anke Steuer hat das Projekt „Lotsenfunktion“: „Es ist eine Form der Beratung, die die Menschen darin unterstützt, noch selbstständiger zu leben, und ihnen Hilfen aufzeigt, von denen sie bis dahin vielleicht noch nicht einmal gehört hatten.“ Ihr Traum: „Ich hoffe, dass diese neue Beratungsstelle irgendwann so bekannt ist wie die Verbraucherberatung.“
>> INFORMATIONEN
- Von den insgesamt vier Stufen des Bundesteilhabegesetzes waren zum 1. Januar 2017 u.a. bereits wichtige Änderungen im Schwerbehindertenrecht in Kraft getreten. Seit 1. Januar 2018 sind nun die Regelungen der zweiten Stufe des Bundesteilhabegesetzes wirksam.
- Wer sich für einen Job in der Beratung interessiert: 1559.