Witten. . Ein feuchtfröhlicher Abend war in Witten aus dem Ruder gelaufen. Nun ist ein Verfahren eingestellt worden. Es ging um einen Streit in einem Bus.
Wegen Beleidigung und Körperverletzung musste sich ein 28-jähriger Wittener vor dem Landgericht Bochum verantworten. Ein feuchtfröhlicher Abend beim Fest „Kemnade in Flammen“ war am 14. Mai 2016 aus dem Ruder gelaufen.
Der Angeklagte hatte die Veranstaltung zusammen mit seinem Bruder besucht und beide hatten ordentlich ins Glas geschaut. Im dichten Gedränge öffnete der Mann mit Gewalt die bereits geschlossene Tür des Busses, der bereit stand. Die Tür ließ sich anschließend nicht mehr schließen – was zum Unmut der Fahrgäste führte.
Es kam zu einem Wortgefecht
Es hagelte Beschimpfungen und kam zu einem Wortgefecht mit einem anderen Mann. Der Wittener forderte ihn auf, er solle seine Jacke ausziehen und nahm ihm seine Kappe vom Kopf. Schließlich stiegen beide aus. Die Freundin des Kontrahenten schaltete sich ein. Daraufhin soll er die Frau ins Gebüsch geschubst haben, sie erlitt angeblich Prellungen im Gesicht.
Das Schöffengericht hatte den Angeklagten im Januar zu einer Gesamtstrafe von sieben Monaten Haft auf Bewährung, zusammengefasst mit einer weiteren Verurteilung, verurteilt. Dagegen hatte der Mann Berufung eingelegt. „Alle Beteiligten waren seinerzeit alkoholisiert und ihre Aussagen weisen Ungereimtheiten auf“, machte die Vorsitzende Richterin Christine Katzer deutlich.
Eine weitere Verhandlung sei nicht verhältnismäßig
Der Angeklagte habe sich seither straffrei geführt, daher regte das Gericht eine Einstellung des Verfahrens ein. Eine weitere Verhandlung sei nicht verhältnismäßig, meinte auch der Staatsanwalt, zumal es bei der erstinstanzlich verhängten Gesamtstrafe lediglich um einen Monat Freiheitsstrafe gehe.
Das Verfahren wurde daher eingestellt: Somit muss der Wittener lediglich eine sechsmonatige Bewährungsstrafe überstehen.