Weil zum Wochenende neuer Schnee vorausgesagt wird, erinnert die Stadt Witten noch einmal an die Streu- und Räumpflichten der Bürger, die für die Sicherheit auf den Gehwegen verantwortlich sind.
Weil zum Wochenende neuer Schnee vorausgesagt wird, erinnert die Stadt Witten noch einmal an die Streu- und Räumpflichten der Bürger, die für die Sicherheit auf den Gehwegen verantwortlich sind.
Laut Straßenreinigungssatzung der Stadt müssen die Gehwege in einer Breite von mindestens 1,5 Metern von Schnee und Eis befreit werden. Schnee, der zwischen sieben und 20 Uhr vom Himmel fällt, ist unverzüglich zu beseitigen – aber erst, wenn es aufgehört hat zu schneien. Alles, was nach 20 Uhr vom Himmel fällt, kann bis zum folgenden Tag um sieben Uhr liegen bleiben, sonn- und feiertags sogar bis neun Uhr.
Der Schnee darf nicht auf die Straße geschoben werden, damit der Verkehr nicht behindert wird. Außerdem müssen Hydrantendeckel und Gullys frei bleiben, denn später muss das Schmelzwasser schnell abfließen können. Der Umwelt zuliebe sollten bei Glätte nur abstumpfende Mittel wie Granulat oder Sand verwendet werden. Nur bei Eisregen oder an besonders gefährlichen Stellen sollte man auf Nummer sicher gehen und Salz verwenden, heißt es von den städtischen Experten.