Witten. . Ein Bruder muss 500 Euro zahlen, das Verfahren gegen den anderen wurde eingestellt. Beide haben umfangreiche Vorstrafen.

Der Prozess um die Prügelei auf einer Hochzeitsfeier im April 2016 im Schwarzwald ist vorbei. Eine Jugendstrafkammer des Landgerichts Bochum stellte das Verfahren gegen einen 19-jährigen Wittener wegen einer bereits erfolgten Verurteilung wegen Sachbeschädigung ein. Der junge Mann war vom Amtsgericht Witten wegen eines Tritts gegen eine Autotür zu zwei Freizeitarresten verurteilt worden. Seinen mitangeklagten Bruder (20) verurteilte das Landgericht zur Zahlung von 500 Euro.

Die Prügelei trug sich in der Festhalle in Löffingen in Baden-Württemberg zu. Ein weiterer beteiligter Bruder muss sich deshalb bald in Freiburg vor Gericht verantworten. Ihm wird besonders schwerer Landfriedensbruch vorgeworfen, die anderen Beiden waren wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.

Die Vorstrafenakten der beiden Wittener Angeklagten sind umfangreich, wie die Richter feststellten. Der 20-Jährige Mann berichtete, er und seine Brüder seien zur Hochzeitsfeier eines befreundeten kosovarischen Paares eingeladen gewesen. Sie hätten für die Feier als Geschenk den Auftritt einer Sängerin vermittelt. Später gab es Streit wegen der Beteiligung der Frau an den Trinkgeldern. Es habe ein „Geschubse“ gegeben, erklärte der 20-Jährige vor Gericht. Waffen habe aber weder er, noch sein Bruder dabei gehabt. Die Anklage wiederum zählt auf, er und sein Bruder hätten einen Teleskop-Schlagstock, einen Baseballschläger sowie Elektroschocker eingesetzt.

Mit Machete, Schlagstöcken und Pistolen

Laut Staatsanwaltschaft stürmte ein weiterer älterer Bruder der beiden Angeklagten mit einer Machete auf die Hochzeitsgesellschaft zu. „Draußen vor der Festhalle gab es vorher Streit mit einem der Sänger. Er wurde geschlagen und ging zu Boden“, berichtete am Freitag eine 35-jährige Zeugin. Die beiden Angeklagten hätten im Saal Schlagstöcke in der Hand gehabt und seien auf die Tische gesprungen. „Ob sie zugeschlagen haben, habe ich nicht gesehen“, betonte die Frau. Bei dem Tumult seien Stühle geworfen worden. Daraufhin habe sich der Macheten-Mann unter einen Tisch geflüchtet.

Außerdem hörte das Gericht den Bruder des Bräutigams an. Der 37-Jährige erklärte, die Angeklagten und ihre Brüder seien nicht eingeladen gewesen. Man habe die beiden aber aus Höflichkeit geduldet und auch erlaubt, dass die Sängerin drei Lieder darbieten durfte. Als später Streit ausbrach über ihre Beteiligung an den Trinkgeldern, da sei klar gewesen, dass die Sängerin keinen Anspruch darauf habe. Daraufhin seien dann auch die älteren Brüder der beiden Angeklagten aufgetaucht. „Sie trugen Jogginghosen und waren bewaffnet. Zwei Männer hatten sogar Pistolen dabei. Das war alles geplant“, war der Zeuge überzeugt.