Witten. . Viertklässler können jetzt sofort einen Erst- und Zweitwunsch äußern. Das soll verhindern, dass Gesamtschulen weiterhin Wittener Kinder abweisen
- An den Gesamtschulen hatten Wittener Kinder im Frühjahr 2017 den Kürzeren gezogen
- Dem will die Stadt einen Riegel mit einem Zweitwunschverfahren einen Riegel vorschieben
- Die Schulen sehen sich vor vollendete Tatsachen gestellt
Bei der Schulwahl haben Wittener Viertklässler immer mal wieder in die Röhre geguckt. Jetzt zieht die Stadt die Notbremse. Schon zum Frühjahr streicht sie das vorgezogene Anmeldeverfahren für Gesamtschulen und führt ein Zweitwunschverfahren für alle weiterführenden Schulen ein. Die Gesamtschulen sind wenig begeistert.
40 Wittener Kinder, die Holzkamp zum Schuljahr 2017/2018 abgewiesen hatte, kamen auch an Hardenstein nicht mehr unter. Die Gesamtschule in Vormholz hatte da schon 25 Kindern aus Sprockhövel zugesagt. Die Stadt macht dafür das erst vor wenigen Jahren eingeführte vorgezogene Anmeldeverfahren mitverantwortlich.
Vorgezogenes Anmeldeverfahren ist abgeschafft
Bei den Gesamtschulen ging die Anmeldung zwei Wochen vor den anderen Schulen über die Bühne. Wenn ein Kind am Ende der zweiten Woche die Ablehnung für die eine Gesamtschule in der Hand hielt, war es für eine Anmeldung an der anderen schon zu spät. Die Stadt verweist aufs „knappe Zeitfenster“. Die Kinder kamen zwar noch in Witten unter, aber nicht in der gewünschten Schulform.
Das vorgezogene Verfahren ist jetzt gekippt. Mit dem Zweitwunschverfahren will die Stadt mehr Wittener Kindern ihren Wunsch erfüllen. Alle Viertklässler können bei der Anmeldung an der Erstwunschschule ihren Zweitwunsch für eine weiterer Schule der gleichen oder einer anderen Schulform abgeben. Bei Ablehnung des Erstwunsches geht die Meldung direkt an die Zweitwunschschule und soll dort wie eine Erstanmeldung gelten.
Einstimmer Beschluss ohne Aussprache
Die Stadt hatte das Schulministerium zu Rate gezogen. Im Schulausschuss winkten die Politiker die Änderungen jetzt ohne Wortmeldung einstimmig durch – zur Verwunderung anwesender Gesamtschulvertreter. Sie sehen sich durch die Stadt vor vollendete Tatsachen gestellt. Die hatte in der Vergangenheit auf die „Beschlusslage des Rates“ gepocht, gemeindeeigene Schüler vorrangig zu behandeln. Trotzdem guckten Wittener Kinder immer wieder in die Röhre.
Unstrittig ist, dass Kinder aus Herdecke und Wetter gleichberechtigt sind, da es dort (anders als in Sprockhövel) keine Gesamtschule gibt. Als Hauptgrund für die Abweisung Wittener Kinder führten die Gesamtschulen aber bisher nicht Abstimmungsdefizite, sondern die im Schulgesetz vorgegebene „Drittelparität“ ins Feld. Sie sollen je ein Drittel Schüler mit Hauptschul-, -Realschul- und Gymnasialempfehlung aufnehmen. Beschneide die Stadt die Schulen bei der Auswahl, fürchten die Gesamtschulen um ihre Mischung aus leistungsstärkeren und leistungsschwächeren Schülern.
Neuer Schuleinzugsbereich für Lohmann-Realschule
Die Helene-Lohmann-Realschule hatte zuletzt Kinder aus Wetter aufgenommen und aus Bommern an andere Realschulen verwiesen. Hier gilt jetzt Vorrang für Kinder aus Bommern, Buchholz, Durch-, Vormholz, Herbede.
Wegen ihrer Angebote, die sie für Kinder aus ganz Witten interessant machen, werden für die Schott-Realschule (MINT-Schwerpunkt) und die Reichwein-Realschule (bilingualer Zweig) keine Schuleinzugsbereiche gebildet.