Witten. . Er war auf Droge, steuerte einen geklauten Bulli und transportierte ein gestohlenes Motorrad. Heute clean, muss er dafür nicht in den Knast.

Weil er sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert hatte, drückte ein 33-jähriger Mann aus Witten jetzt die Anklagebank vor dem Amtsgericht Bochum.

Der Angeklagte soll in der Nacht zum 23. September letzten Jahren einen VW Bulli gestohlen und ein geklautes Motorrad aufgeladen haben. Die anschließende Fahrt führte, verfolgt von einem Polizeiwagen, mit überhöhter Geschwindigkeit über Bochumer Straßen, zwei rote Ampeln und über einen Schulhof. Hier kam es zum Zusammenstoß mit dem Polizeiwagen, weil der Beifahrer des Mannes den Zündschlüssel abzog.

Angeklagter hat ein langes Vorstrafenregister

Erneut fiel der Beschuldigte am 2. Dezember am Steuer eines Autos am Wetterberg in Witten auf. Wie sich zeigte, besaß der Angeklagte keinen Führerschein. Der Wagen war nicht angemeldet und nicht versichert, die Kennzeichen waren gefälscht. Vor Gericht gab der 33-Jährige alle Vorwürfe zu. „Heute würde ich so etwas nicht mehr machen, denn ich nehme keine Drogen mehr“, sagte er. Angeklagt waren Diebstahl, Hehlerei, Verkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Damals nahm er Amphetamine und hatte Schulden bei seinem Dealer. Der soll ihm den Auftrag für den Motorradtransport gegeben haben. Dass die Schlüssel für den VW Bulli nachgemacht waren, wusste der Angeklagte angeblich nicht. Der Besitzer des VW hatte den Diebstahl bemerkt und die Polizei alarmiert. „Ich hatte Drogen dabei, stand unter Drogeneinfluss und gegen mich lief ein Haftbefehl“, saget der Angeklagte. „Dass ich abgehauen bin war eine Kurzschlussreaktion.“

Falsche Nummernschilder besorgt

Die Fahrt im Dezember habe er unternommen, weil er einen Job hatte und Grabearbeiten durchführen wollte. „Das Auto hatte ich für 500 Euro gekauft. Es kam aber nicht über den TÜV, daher besorgte ich mir Schilder dafür“, gab er zu. Die Anklagevorwürfe wegen Diebstahl und Hehlerei wurden eingestellt.

Der Mann ist bereits erheblich vorbestraft, 17 Vorstrafen sind aktenkundig. Für den Angeklagten sprachen sein Geständnis und dass er seit Verbüßung einer Ersatzhaftstrafe und Entlassung aus dem Gefängnis im August clean sei.

Staatsanwältin wollte ihn ins Gefängnis schicken

Die Staatsanwältin beantragte eine Freiheitsstrafe von acht Monaten ohne Bewährung, eine vierjährige Führerscheinsperre und eine Drogenentzugstherapie. Sein Verteidiger bat um eine Bewährungsstrafe. Auslöser der Straftaten sei seine Drogensucht gewesen.

Sein Mandant habe 2009 zuletzt eine Haftstrafe verbüßt und nehme mittlerweile keine Drogen mehr. Er kam schließlich mit acht Monaten auf Bewährung, einer zweijährigen Führerscheinsperre und 200 Sozialstunden davon.