witten. . Jahrelang hatte er Geschlechtsverkehr mit seiner älteren Tochter. Trotzdem könnte das Gericht viele Fälle strafrechtlich nicht weiter verfolgen.

Im Prozess um Kindesmissbrauch und Beischlaf zwischen Verwandten sind 22 Fälle angeklagt, in denen sich der Beschuldigte jahrelang an seiner älteren Tochter vergangen haben soll.

Der Verteidiger des 61-Jährigen legt Wert auf die Feststellung, dass sein Mandant nicht wegen Kindesmissbrauchs, sondern Inzest angeklagt sei. Der gehörlose, geständige Mann kann der Verhandlung folgen, weil Gebärdendolmetscher übersetzen. Die heute 29-jährige Tochter war erst 2014 aus der gemeinsamen Wohnung geflüchtet und bei der Polizei vernommen worden.

Tochter hatte Angst vor dem dominanten Vater

„Sie war traurig, wirkte abwesend und stand neben sich. Sie war psychisch labil“, erinnerte sich am Donnerstag eine Kripobeamtin. Die Tochter habe Angst vor ihrem dominanten Vater gehabt und sich körperlich kaum gegen die Übergriffe gewehrt. „Sie fühlte sich selbst schuldig“, sagte die Zeugin. Die Frau sei isoliert gewesen und habe niemanden gehabt, dem sie sich anvertrauen konnte. Das geschah erst später. Zudem habe sie Angst gehabt, der Vater würde sie sonst rauswerfen.

Nachts soll der Vater regelmäßig zu ihr ins Bett gekommen sein und den Geschlechtsverkehr mit ihr vollzogen haben. Sie habe einfach resigniert. 2014 flüchtete die Tochter aus der Wohnung und vertraute sich nun doch einer Freundin an. Vorausgegangen waren Auseinandersetzungen mit einer Nachbarin und Bekannten ihres Vaters. Sie habe ihr verboten, alleine wegzugehen, das Handy abgenommen und sie geschlagen, sagte die Tochter aus. Im Juni 2014 zeigte sie die Nachbarin und ihren Vater bei der Polizei an.

18 Fälle werden womöglich eingestellt

Das Landgericht Bochum will womöglich 18 Fälle einstellen, weil viele Taten weit zurückliegen und verjährt sein könnten, darunter auch der sexuelle Missbrauch der jüngeren, damals minderjährigen Tochter, die der Vater im Intimbereich berührt hatte. Staatsanwältin und Verteidiger würden zustimmen. Am 19. September wird weiterverhandelt.