Ob Auto oder Wohnmobil – der Verbandskasten sollte einmal im Jahr geprüft werden. Denn nur eine vollständige Version entspricht den gesetzlichen Vorschriften und kann im Notfall Leben retten. Wer in einer Polizeikontrolle keinen oder nur einen unvollständigen Verbandskasten vorweisen kann, riskiert ein Verwarnungsgeld, das bei fünf Euro liegt. „Die Apotheke vor Ort unterstützt Sie bei der Überprüfung des Verbandskastens auf Vollständigkeit und Überalterung hin“, so der Wittener Apotheker Dr. Harald Werner, Sprecher der Apothekerschaft im EN-Kreis.

Ob Auto oder Wohnmobil – der Verbandskasten sollte einmal im Jahr geprüft werden. Denn nur eine vollständige Version entspricht den gesetzlichen Vorschriften und kann im Notfall Leben retten. Wer in einer Polizeikontrolle keinen oder nur einen unvollständigen Verbandskasten vorweisen kann, riskiert ein Verwarnungsgeld, das bei fünf Euro liegt. „Die Apotheke vor Ort unterstützt Sie bei der Überprüfung des Verbandskastens auf Vollständigkeit und Überalterung hin“, so der Wittener Apotheker Dr. Harald Werner, Sprecher der Apothekerschaft im EN-Kreis.

Für Erste-Hilfe-Kästen ist die DIN-Norm 13164 wichtig, die von außen ersichtlich sein sollte. Diese schreibe vor, was der Verbandskasten enthalten müsse, so Werner. So benötigen Autofahrer neben Pflastern, Verbänden, Mullbinden und Kompressen unter anderem auch eine aluminiumbeschichtete Rettungsdecke. Sterile Produkte wie Verbandspäckchen oder -tücher und die Kompressen haben in der Regel ein fünfjähriges Verfallsdatum. Danach ist das Risiko einer Infektion bei Verletzten erhöht. Die Rettungsdecke schützt einen Verletzten vor dem Auskühlen, bis der Notarzt an der Unfallstelle eintrifft. Vor allem Pflaster sollten regelmäßig überprüft werden, da sie nicht länger als zwei Jahre haltbar sind. Sind Verbandsmittel abgelaufen, müssen sie nicht in der Mülltonne landen. Werner: „Sie können auch Anbietern von Erste-Hilfe-Kursen für Übungszwecke zur Verfügung gestellt werden.“