Witten. . Noch gibt’s 14 Standorte mit 40 Konzessionen. Im Kampf gegen Spielsucht wird untersucht, welche Zockerbuden schließen sollen.
- Noch gibt’s 14 Standorte mit 40 Konzessionen
- Im Kampf gegen Spielsucht wird untersucht, welche Zockerbuden schließen sollen
- Gründe können geringer Abstand und viele Hallen unter einem Dach sein
Über Jahre schossen in Witten die Spielhallen wie Pilze aus dem Boden. Bis die Stadtverwaltung ihnen den Kampf ansagte, war die Ruhrstadt eines der Top-Vier-Zockerparadiese in NRW. Mit dem neuen Glücksspielstaatsvertrag könnten auch in Witten weitere Zockerbuden wie Kartenhäuser in sich zusammenfallen.
Bei harter Durchsetzung der Regelung müssten 70 Prozent der 4200 Spielhallen in NRW zum 1. Dezember schließen, wurden bereits erste Horrorzahlen vom Deutschen Automaten-Verband an die Wand gemalt. Doch der Politik geht es natürlich um etwas anderes: „Sie will die Bürger vor Spielsucht und der Gefahr, sich in die Pleite zu reiten, schützen“, sagt Angelika Radloff, die beim Wittener Ordnungsamt für den Bereich Spielhallen zuständig ist. Deshalb sieht die neue gesetzliche Regelung unter anderem einen Mindestabstand von 350 Metern zwischen Spielhallen vor. Außerdem sollen nicht mehrere Hallen in einem Gebäude untergebracht sein.
In Witten gibt es derzeit 14 Spielhallenstandorte mit insgesamt 40 Konzessionen. An acht Standorten wird der 350-Meter-Abstand unterschritten. Bei vieren in der City sowie jeweils zweien in den Bereichen Crengeldanz und Annen. Doch die Regelung kann vernachlässigt werden, wenn die Standorte nicht in Sichtweite zueinander liegen oder der tatsächliche Fußweg zwischen ihnen aufgrund der Wegeführung länger als 350 Meter ist. „Diese Gründe haben wir bei allen acht betroffenen Standorten anerkannt“, so Angelika Radloff.
Mehrere Hallen in einem Gebäude am Crengeldanz
Bleiben also noch die Mehrfachkonzessionen, das heißt mehrere Hallen in einem Gebäude wie etwa am Crengeldanz. Davon sind zehn Standorte betroffen. Bei mehreren Hallen in einem Gebäude müssten nach der neuen Regelung alle bis auf eine dichtmachen. Aber auch da können Ausnahmen bei Härtefällen gemacht werden: „Doch die Betreiber müssen dann darlegen, warum eine Schließung von mehreren Hallen nicht vertretbar ist. Das prüfen wir dann in jedem Einzelfall“, so die Expertin. So könne ein Betreiber beispielsweise vorbringen, dass sich seine Investitionen bis zum 1. 12. noch nicht bezahlt gemacht hätten und er alle Hallen brauche, damit sich der Betrieb langfristig rechne.
Auf jeden Fall sei zu erwarten, dass viele Spielhallenbetreiber bei Ablehnung ihres „Antrags auf Erteilung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis“, wie es im Fachjargon heißt, Klage einreichen würden. Und dass sich diese Verfahren bei der zu erwartenden Flut hinziehen würden.
Angelika Radloff meint: „Es ist möglich, dass zum 1, Dezember noch alle Wittener Spielhallen geöffnet haben. Denn keine wird freiwillig schließen.“
Streit ging bis vor das Verfassungsgericht
Im März unterzeichneten die Ministerpräsidenten der Länder den Entwurf zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Er soll Anfang 2018 in Kraft treten.
Die Versuche der Glücksspielbranche, die Rechtslage noch zu ihren Gunsten zu ändern, sind am Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gescheitert.