Wohngeldanträge per Internet: Auf diese Möglichkeit weist die Stadt hin. Man könne sich so den Weg ins Rathaus ersparen. Auf diesem digitalen Weg besteht auch die Möglichkeit, sich ganz unverbindlich einmal das Wohngeld berechnen zu lassen.
Wohngeldanträge per Internet: Auf diese Möglichkeit weist die Stadt hin. Man könne sich so den Weg ins Rathaus ersparen. Auf diesem digitalen Weg besteht auch die Möglichkeit, sich ganz unverbindlich einmal das Wohngeld berechnen zu lassen.
Nutzer im Netz starten nach Angaben des Wittener Amtes für Wohnen und Soziales auf der Homepage des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (www.mbwsv.nrw.de/). Sie landen mit ihren Daten bei der für sie zuständigen Behörde, also bei der Stadt Witten. Noch einfacher: Man klickt auf www.witten.de links auf „Online-Service“ und gelangt so zu „Wohngeld online beantragen“.
Auf den Seiten des Ministeriums erfährt man allerdings, ob man überhaupt einen Anspruch auf Wohngeld hat. Dafür steht ein sogenannter Wohngeldrechner zur Verfügung: Hier kann man dann klicken. Dieser Online-Wohngeldrechner berechnet auf der Basis der persönlichen Angaben einen unverbindlichen Wohngeldbetrag.
Wohngeld gibt es als Mietzuschuss – oder als Lastenzuschuss, wenn man Eigentümer ist. Der tatsächliche Wohngeldanspruch, also der exakte Betrag, kann aber weiterhin nur von der zuständigen Wohngeldstelle nach Vorlage aller nötigen Unterlagen ermittelt werden. Dort kann man den Antrag natürlich weiterhin auch schriftlich stellen.