Witten. . Angeklagter war mit zwei Promille gefahren und galt als alkohol- und drogensüchtig. Nach einer Therapie soll er „trocken“ sein.

Wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis musste sich ein Wittener vor dem Landgericht Bochum verantworten. Im Mai 2016 war der Mann mit zwei Promille Alkohol im Blut am Steuer eines Pkw gestoppt worden. „Ich hatte am Tattag 13 Bier und eine Flasche Jägermeister getrunken“, gab der Angeklagte zu. Bei ihm liegt nach Angaben von Medizinern eine Alkoholabhängigkeit sowie Drogensucht vor. Direkt nach dieser Autofahrt hatte sich der Mann in eine Entgiftungstherapie begeben und ist eigenen Angaben zufolge seit mehr als sechs Wochen „trocken“.

Der Angeklagte, der einen 12 Jahre alten Sohn hat, lebt von seiner Ex-Frau getrennt. Sie hatte ihm den Umgang mit dem Kind wegen seiner Drogen- und Alkoholeskapaden verboten. Mittlerweile hat der Mann wieder Kontakt zu seinem Sohn. Das sei ihm wichtig und deshalb habe er die Entzugstherapie gemacht, erklärte er. Als 16-Jähriger hatte er angefangen, Gras zu rauchen, ab 18 trank er, mit 22 kamen Kokain, Amphetamin und Benzodiazepine dazu, berichtete er im Prozess.

Mann hat lange Vorstrafenakte

Der Mann, der derzeit von Hartz IV lebt und unter Bewährung steht, weist eine lange Vorstrafenakte auf. So verbüßte er bereits eine 14-monatige Jugendstrafe und machte sich unter anderem wegen Körperverletzung, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetzt, Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Geldwäsche strafbar, weil er sein Bankkonto für krumme Geschäfte zur Verfügung gestellt hatte. Sein Verteidiger bat das Gericht um eine erneute Bewährungschance. Sein Mandant sei auf dem richtigen Weg, habe die Drogen- und Alkoholsucht hinter sich gelassen, unterhalte familiäre Bindungen und habe eine Arbeitsstelle.

„Wir reden hier über die vierte Chance und nicht über die erste“, machte der Staatsanwalt deutlich. Das Gericht entschloss sich, eine Bewährungsstrafe zu verhängen. „Wir geben Ihnen unter Zurückstellung erheblicher Bedenken nochmals eine Chance“, betonte Vorsitzende Richterin Christine Katzer. Der Angeklagte tue gut daran, sich um eine ambulante Therapie zu bemühen, um den Entzugserfolg nicht zu gefährden. Die Bewährungshelferin des Mannes hatte ein regelmäßiges Drogenscreening angeregt.