witten. . Schwer wiegen die Vorwürfe gegen einen 24-Jährigen. Er soll nicht nur eine Spielhalle überfallen, sondern nach einem Einbruch Feuer gelegt haben.

Wegen räuberischer Erpressung muss sich ein 24-jähriger Mann aus Witten vor dem Landgericht Bochum verantworten. Der Angeklagte soll laut Staatsanwaltschaft am 24. Oktober 2014 frühmorgens eine Spielhalle an der Bebelstraße überfallen haben.

Dabei hatte er die weibliche Aufsicht mit einer Schreckschusspistole bedroht und sie gezwungen, die Kasse zu öffnen. Dem Täter fielen genau 684 Euro in die Hände. Weitere Anklagepunkte betreffen zwei Einbrüche und eine Brandstiftung.

Im September 2015 soll er mit einem Komplizen in die Räume einer Firma am Wullener Feld eingedrungen sein und dort sechs Computer im Wert von je 800 Euro entwendet haben, außerdem sechs Monitore, einen Beamer und anderes Computerzubehör. Dem Angeklagten wird ebenfalls vorgeworfen, am 20. Dezember 2016 mit einem Kumpanen in ein Haus am Iltisweg eingestiegen zu sein.

Türzage brannte bereits

Dort sollen sie Pelze, Schmuck und Uhren gestohlen haben. Um mögliche Spuren zu verdecken, sollen die Beschuldigten anschließend ein Feuer in dem Haus gelegt haben. Die Flammen breiteten sich zumindest so weit aus, dass bereits eine Türzarge selbstständig brannte.

Wegen dieser Straftat muss sich ein 22-jähriger Wittener neben dem 24-Jährigen auf der Anklagebank verantworten. Beide Männer sitzen in Untersuchungshaft. Der 24-Jährige räumte am Donnerstag alle Vorwürfe ein. Der Mitangeklagte, der die Tat angeblich unter laufender Bewährung beging, äußerte sich bisher nicht.

Es droht jahrelange Haft oder Einweisung in Klinik

„Wir wollen hier fair miteinander umgehen“, stellte der Vorsitzende Richter klar. Da der 24jährige Angeklagte möglicherweise drogenabhängig sei, soll ein Gutachter eingeschaltet werden. Falls auch der als Komplize angeklagte Mann ein Suchtproblem habe, solle er das möglichst frühzeitig mitteilen, machten die Richter deutlich.

Allein für die Brandstiftung stehe ein Strafrahmen von einem Jahr bis zu zehn Jahren Haft im Raum, machte das Gericht deutlich. Zuzüglich der Strafe für den Einbruch beziehungsweise den Raubüberfall könnten 15 Jahre zusammenkommen.


Fünf Verhandlungstage angesetzt

Sollte er drogenabhängig sein, könne der Angeklagte in eine geschlossene Therapieeinrichtung eingewiesen werden, betonte der Vorsitzende Richter. Für den Prozess hat das Bochumer Landgericht insgesamt fünf Verhandlungstage angesetzt. Das Verfahren wird am Montag, 12. Juni, fortgesetzt.