. Angeklagter verkaufte TV und Smartphone über das Internet, schickte die Ware aber nie ab. Eine neue Betrugsanklage gegen ihn liegt bereits vor.

  • Angeklagter war im Januar verurteilt worden, legte aber Berufung ein
  • Er betrog im Internet und postete judenfeindliche Kommentare auf Facebook
  • Eine Bewährungsstrafe scheidet für die Richterin aus – 18 Vorstrafen gehen auf sein Konto

Zum zweiten Mal stand ein 31-jähriger Wittener wegen Betruges vor Gericht. Im Januar war der Mann vom Amtsgericht Witten wegen dreifachen Betruges und Volksverhetzung zu acht Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Gegen das Urteil hatte er Berufung eingelegt. Am Dienstag befasste sich das Landgericht Bochum mit der Anklage.

Die Vorwürfe bestritt der Angeklagte nicht, ihm gehe es allein um das Strafmaß und eine mögliche Bewährungsstrafe. Im Oktober 2015 hatte er einen LED-Fernseher über das Internet verkauft, im Dezember ein Smartphone und im Januar 2016 einen Laptop. In sämtlichen Fällen hatte er nicht vorgehabt, die Sachen nach Eingang des Kaufpreises auf seinem Bankkonto zu versenden. Die Käufer gingen sämtlich leer aus. So erschwindelte sich der Mann rund 860 Euro. Mit den Geldern bezahlte er offenbar eine offene Geldstrafe.

Außerdem hatte er im Mai 2016 auf Facebook judenfeindliche Kommentare gepostet wie „Blut muss fließen“. Deshalb war der Mann, der aktuell wegen einer anderen Straftat im Gefängnis ist, wegen Volksverhetzung verurteilt worden.

Neue Betrugsanklage liegt bereits vor

Seine Situation habe sich verbessert, gab der Angeklagte an. Er habe inzwischen Arbeit als Lagerist gefunden und verdiene 1150 Euro im Monat. Damals habe er keinen anderen Ausweg gewusst, weil ihm keine Ratenzahlung der Geldstrafe gewährt worden sei.

Die Vorsitzende Richterin gab in der Verhandlung zu bedenken, dass aus ihrer Sicht eine Bewährungsstrafe ausscheide. Schließlich hat der Mann bereits 18 Vorstrafen auf seinem Konto und ist Bewährungsversager. Außerdem liegt bereits eine neue Betrugsanklage auf dem Tisch. Da soll seine Lebensgefährtin ähnliche Geschäfte abgezogen haben wie er – und das Geld landete auf seinem Bankkonto.

Der Staatsanwalt ließ durchblicken, hier sei eine Einstellung möglich, da die Taten noch vor den bisher abgeurteilten Fällen liegen. Voraussetzung sei allerdings, dass der Angeklagte seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil zurückziehe. Auch der Verteidiger riet seinem Mandanten, entsprechend zu handeln. Nach einer Prozesspause zog der Mann seine Berufung zurück und nahm das ursprüngliche Urteil des Amtsgerichts Witten an.