witten. . Knast statt Karibik: Drei junge Männer müssen den gescheiterten Versuch, einen Geldautomaten zu sprengen, mit teils längeren Haftstrafen bezahlen.
- Allerdings missglückte ihr Versuch, einen Automaten der Sparkasse Vormholz mit Gas in die Luft zu jagen
- Drei Männer wurden geschnappt und am Dienstag zu teilweise langen Haftstrafen verurteilt
- Sie hatten sich einen Pkw und gefälschte Nummernschilder besorgt. Zeuge wurde auf sie aufmerksam
Drei junge Männer versuchten in Witten, einen Bankautomaten zu sprengen. Sie wurden jedoch gestört, festgenommen und verurteilt.
Das Schöffengericht des Amtsgerichts Oberhausen hat die 19, 21 und 25 Jahre alten Täter gestern zu Freiheitsstrafen von zwei und drei Jahren sowie zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Wobei der Vorsitzende Richter Voosen davon ausging, dass die beiden älteren Täter mit zahlreichen Vorstrafen und noch ausstehenden Haftstrafen auf fünf beziehungsweise über fünf Jahre Haft kommen werden.
Die Männer hatten am 1. Juni letzten Jahres versucht, den Geldautomaten der Sparkassenfiliale Vormholz zu sprengen. Wäre ihr Plan aufgegangen, wären sie um sage und schreibe 197 000 Euro reicher gewesen. Das Trio wurde jedoch von einem Zeugen gestört und ergriff die Flucht. Die Männer hatten sich für ihr Vorhaben extra einen Pkw und gefälschte Nummernschilder besorgt, außerdem entsprechende Kleidung, um auf Kameras nicht erkannt zu werden. Aus einer Gartenlaube stahlen sie eine Gasflasche.
„Was da alles hätte passieren können“
Das Gas ließen sie in den zuvor beschädigten Automaten strömen. Es sollte letztlich angezündet werden. Wozu es nicht mehr kam. „Sie haben zwar abgebrochen, aber alle Sachen zurückgelassen“, griff der Richter einen besonders heiklen Punkt auf. Das Gas strömte weiter aus. Was da alles hätte passieren können, sagte er. Außerdem hätte nach der Sprengung noch der zweite Schritt angestanden, der Diebstahl in besonders schwerem Fall.
Wegen der Höhe der zu erwartenden Haftstrafen für die älteren Männer ließ der Richter deren Haftbefehle nicht außer Kraft setzen. Alle drei befinden sich seit dem 20. beziehungsweise 21. Dezember 2016 in U-Haft.
Allein der Jüngste durfte beziehungsweise musste nach Hause gehen. An die Bewährungsstrafe knüpfte der Richter eine sogenannte „Vorbewährungszeit“. Das heißt, der 19-Jährige muss sofort zu seiner Mutter ziehen und damit beginnen, sich eine Arbeit zu suchen. Der junge Mann habe ein starkes Drogenproblem. Er habe sich häufig in der entsprechenden Szene am Hauptbahnhof in Oberhausen herumgetrieben.