Witten. . Aus schwerem Raub wurde Diebstahl. Das bewahrte einen 27-jährigen Wittener vor einer härteren Strafe. Zur Tatzeit will er bekifft gewesen sein.

Mit 50 Sozialstunden kommt ein 27-jähriger Wittener davon, der sich ursprünglich wegen schweren Raubes vor dem Bochumer Landgericht verantworten musste.

Ein damals 23 Jahre alter Mann war am 15. Januar 2013 in seiner Wohnung mit einem Messer bedroht worden. Anschließend wurden ihm zwei Laptops im Wert von zusammen rund 2000 Euro geraubt. Der Angeklagte spielte bei der Spontantat eines Komplizen nur eine untergeordnete Rolle. Er beteuerte, von der Drohung mit einem Messer nichts mitbekommen zu haben.

Angeklagter saß vier Monate in U-Haft

Die Richter werteten die Tat als Diebstahl und brummten dem Angeklagten die Sozialstunden auf, die er in einem Wittener Sportverein ableisten muss. Dann wird das Verfahren endgültig eingestellt. Im Gegenzug verzichtete der Mann, der seit immerhin vier Monaten in Untersuchungshaft sitzt, auf eine mögliche Haftentschädigung. Der Haftbefehl wurde umgehend aufgehoben. Der Mann lebt von Hartz IV und leidet unter einer Thromboseerkrankung.

Der 27-Jährige raucht seit seinem 16. Lebensjahr Marihuana, täglich bis zu drei Gramm. Vor Gericht erinnerte er sich, mit einem Kumpel in der Privatwohnung eines Witteners gewesen zu sein. Doch von der Drohung mit einem Messer mit 25 Zentimeter langer Klinge und von dem Spruch seines Komplizen, er habe Lust, „mal jemanden abzustechen“, habe er nichts mitgekriegt. „Ich war dicht“, sagte er.

Gestohlene Laptops wechselten für 380 Euro Besitzer

Anschließend griff sich sein Begleiter einen Laptop und er selbst nahm einen zweiten mit – angeblich, weil er sich dazu aufgefordert fühlte. Die Computer sollen für 380 Euro verkauft worden sein, um davon neue Drogen zu kaufen. Das Gericht ging davon aus, dass dabei für den Angeklagten nichts abfiel.

Strafmildernd werteten die Richter auch sein Geständnis und die Tatsache, dass der Mann sich bereits kurz nach der Tat bei dem Opfer entschuldigt hatte. Der medizinische Gutachter erklärte, der Mann sei zur Tatzeit trotz des Kiffens steuerungsfähig gewesen. Er hält eine Unterbringung zum Drogenentzug für nicht erforderlich, weil der Mann seine Sucht eigentlich im Griff habe. So hatte er neun Monate überhaupt keinen Joint mehr geraucht, bis er wegen Stress mit seiner Ex-Frau und seiner Familie wieder damit anfing.

Wenn er im Tatzeitraum wirklich drei Joints geraucht habe, meinte der Gutachter, sei es durchaus möglich, dass er vor sich hingeträumt und nicht alles mitbekommen habe, was sich in der Wohnung abspielte. Somit ließ das Gericht den Vorwurf des schweren Raubes fallen.