Im Prozess um den sexuellen Missbrauch von Kindern hat das Landgericht Bochum einen 30-jährigen Wittener zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Im Prozess um den sexuellen Missbrauch von Kindern hat das Landgericht Bochum einen 30-jährigen Wittener zu zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Das Gericht ist überzeugt, dass der Mann am 2. Mai letzten Jahres ein damals 13 Jahre altes Mädchen belästigt hatte. Sie war mit einer Freundin bei ihm zu Besuch, weil er sie zum Essen eingeladen hatte und die Mädchen mit seiner dreijährigen Tochter spielen wollten. Der Mann machte plötzliche sexuelle Annäherungsversuche, berührte einen der Teenager an der Innenseite der Oberschenkel und versuchte, das Mädchen zu küssen. Daraufhin verließen die Freundinnen die Wohnung. Später zeigten sie den Mann an. Der Vater der 13-Jährigen ging mit ihnen zur Polizei.

Das Mädchen habe sehr naiv gewirkt und das genaue Verhältnis zum Angeklagten sei unklar geblieben, sagte die Kommissarin aus, die die Kinder damals vernahm. Insbesondere blieb schleierhaft, warum die Mädchen den Mann eigentlich besucht hätten. „Doch da musste was passiert sein“, so die Beamtin. Die Berührungen seien sehr konkret geschildert worden und die Aussagen der Mädchen schlüssig gewesen.

Das Amtsgericht hatte den 30-Jährigen noch freigesprochen, worauf die Staatsanwaltschaft in Berufung ging. Sie forderte jetzt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Der Verteidiger beantragte Freispruch. Das Landgericht hob jedoch das erste Urteil auf. Es zweifelte nicht an der Darstellung der beiden Mädchen. Dass der Mann, ein syrischer Flüchtling, ihnen seinerzeit 50 Euro schenkte, hatte offenbar nichts mit seinem Wunsch nach Sex zu tun. Die Kinder gaben ihm das Geld damals zurück. Kennengelernt hatten sie sich an einer Haltestelle, wo er mit seiner Tochter wartete.