Witten. . Die Leiterin des Wittener Fundbüros Birgit Bogner-Matthes erklärt, warum das Posten im Internet rechtlich problematisch sein kann.
- Die Leiterin des Wittener Fundbüros erklärt, warum das Posten im Internet rechtlich problematisch sein kann
- Durch zu viel Information im Netz könne schnell etwas in die falschen Hände gelangen
- Sie rät daher dringend, den üblichen Weg einzuhalten und Fundbüro oder Polizei zu informieren
Vorgestern war es ein Turnbeutel, der auf einer Bank in Bommern liegen geblieben ist, letzte Woche ein verlorenes Schlüsselbund und davor ein Schokoticket im Bus: Kaum verloren, schon landen die Sachen bei Facebook. Nutzer posten die Fundstücke gern blitzschnell in lokalen Gruppen. Sind die sozialen Netzwerke also ein Segen für alle Schussel? Nein, eher ein Fluch, meint Birgit Bogner-Matthes. Die Leiterin des Wittener Fundbüros warnt vor einem allzu leichtfertigen Umgang mit Fundsachen im Internet. Denn rechtlich sei das sehr bedenklich.
Eigentlich sei alles eindeutig geregelt, und zwar im Bürgerlichen Gesetzbuch. „In Paragraf 965 gibt es eine ganz klare Anweisung zur Anzeigepflicht des Finders“, erklärt die 48-Jährige. Ein Fundstück muss dem Verlierer oder Eigentümer also auf jeden Fall zur Anzeige gebracht werden. „In der Regel geht das über die Polizei oder das Fundbüro.“
Fundort und -zeit besser nicht verraten
Und das sei wichtig und richtig: Nur so könne nämlich ein vernünftiger Ablauf gewährleistet werden. „Anders lässt sich das kaum regeln“, warnt die Expertin. Nicht nur, dass die falschen Leute sich vielleicht über das gepostete Bild Informationen verschaffen, die sie nicht haben dürften – Namen, Schlüsselform, Adressen beispielsweise. Über ein Foto sei das Fundstück auch schnell für jeden beschreibbar – zumal die Finder gern dazuschreiben, wo und wann sie es gefunden haben. Da kann schnell was in falsche Hände gelangen.
Aber auch praktisch sei das einfach schwierig mit der privaten Abwicklung, sagt Bogner-Matthes und wirft folgende Fragen auf: Wie prüfe ich denn, ob sich die richtige Person als Eigentümer ausgibt? Was mache ich, wenn der angebliche Eigentümer behauptet, es fehle etwas? Wie regele ich die Übergabe – will ich wirklich fremde Leute bei mir im Haus haben? Und was ist eigentlich mit Finderlohn?
„Da können Sie wirklich in Teufels Küche kommen“
„Ich sehe das vor dem rechtlichen Hintergrund sehr, sehr kritisch“, so die Leiterin des Fundbüros. „Da können Sie wirklich in Teufels Küche kommen.“ Vielleicht sei sie ja übervorsichtig, gibt sie zu. Und dass etwas schief gehe, passiere vielleicht nur einmal in 100 Fällen. „Aber die Gefahr besteht nun einmal, das muss man sich immer vor Augen halten.“
Sie rät daher dringend, den üblichen Weg einzuhalten. „Schüssel gefunden, im Fundbüro abgegeben“: Diese kurze Info könne man ja trotzdem bei Facebook einstellen – und den Rest dann getrost dem Amt überlassen: Die Experten wissen, wie sie sich was beschreiben lassen, erfassen die notwendigen Daten und regeln die Übergabe – auch in strittigen Fällen. Wer etwas vermisst, findet hier immer die richtigen Ansprechpartner. Und bald sind die Fundsachen vielleicht auch dort online – wenn auch nur als Text. Birgit Bogner-Matthes verspricht: „Wir arbeiten daran.“
>>>SCHLÜSSEL UND HANDYS ABGEGEBEN
Über 1100 Fundstücke wurden im Jahr 2016 beim Wittener Fundbüro abgegeben. Bis Ende Februar waren es 176. Einmal im Monat werden die Sachen von der Stadt veröffentlicht.
Derzeit warten vor allem Schlüssel, Handys, Geldbörsen, Papiere, Mützen und Schals auf ihre Besitzer. Wer etwas vermisst: Tel. 02302/581-1234