Witten. Das Landgericht Bochum verurteilte einen Essener, der unter anderem in Witten Drogen verkauft hat. Außerdem fand die Polizei eine geladene Waffe.

Wegen bandenmäßigem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Witten und an anderen Orten wurde am Dienstag ein 45-jähriger Mann aus Essen vor dem Landgericht Bochum zu sechs Jahren und acht Monaten Haft verurteilt.

Nachgewiesen wurden ihm 28 Fälle. Im Zeitraum September 2015 bis April 2016 verkaufte der beschäftigungslose Mann mehr als neun Kilogramm Marihuana. Vor seiner Festnahme im Februar 2016 lieferte er sich eine kilometerlange Verfolgungsjagd mit der Polizei von Velbert über Heisingen bis Bredeney, wo er mit einer Drogenlieferung im Auto gefasst wurde.

Entsicherte und geladene Schreckschusspistole

Im Handschuhfach fanden die Beamten eine entsicherte und geladene Schreckschusspistole, der Täter selbst trug ein Messer bei sich. In einem Rucksack steckten 576 Gramm Marihuana, außerdem lagen diverse Tupperdosen mit Marihuana im Kofferraum des Autos.

Der Angeklagte selbst war damals ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen. Diese Tat wog für die Richter am schwersten, da eine Waffe mit im Spiel war. In zehn anderen Fällen handelte es sich um Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln sowie 17 Fälle von Handeltreiben mit Marihuana.

Aufgeflogen war der bis dahin nicht vorbestrafte Dealer, wohl ein Mitglied des Rockerclubs „Brothers MC“, durch die Observation von sieben Männern aus Velbert, Hattingen und Essen. Über einen 27-jährigen Hattinger, der ihm die Drogen meist als 500-Gramm-Paket zum Weiterverkauf an Kleinabnehmer übergab, hatte er Kontakt zu ihnen. Die Polizei hörte Telefone ab und schlug schließlich zu.

Einige Bandenmitglieder wurden bereits verurteilt, die Verfahren anderer wurden abgetrennt. Durch den schwunghaften Handel soll die Dealerbande einen Umsatz von über 11 000 Euro erzielt haben.

Der Angeklagte zahlte pro Gramm Marihuana der guten Sorte „Haze“ 7,50 Euro pro Gramm und verkaufte es für 10 Euro weiter. Vom Erlös konsumierte er selbst Drogen. „Ich rauchte täglich zwei bis drei Gramm Heroin, seit ich mit dem Trinken aufgehört hatte“, bekundete er vor Gericht.

Die Richter sahen nach Anhörung eines Gutachters keine eingeschränkte Schuldfähigkeit des Angeklagten und gingen bei der gesamten Serie auch nicht von einem einzigen minder schweren Fall aus. Selbst nach seiner im Februar erfolgten vorübergehenden Festnahme dealte der Angeklagte weiter.

Neben der Haftstrafe ordneten die Richter die Unterbringung des drogenabhängigen Mannes in einer Entziehungsklinik an. Da außerdem die fast neunmonatige Untersuchungshaft angerechnet wird, muss der Mann jetzt noch fünf Monate im Gefängnis verbringen, bevor er eine zweijährige Entzugstherapie antreten kann. Nach Beendigung der Therapie könnte er auf Bewährung entlassen werden.