Witten. . Welche Tarife ändern sich 2017? Bei der Hundesteuer ist die Sache noch nicht ganz ausgemacht. Die Stadtwerke treten beim Gas auf die Preisbremse.
- Nach der massiven Grundsteuer-Erhöhung 2016 bleiben die städtischen Steuern und Gebühren 2017 unverändert
- Nur bei der Hundesteuer ist das noch nicht ganz sicher. Hier ist der Rat vom eingeschlagenen Konsolidierungskurs abgewichen
- Die Stadtwerke halten Wasser und Strom stabil. Beim Gas tritt das Versorgungsunternehmen auf die Preisbremse
Kaum zu glauben: Fast naturgesetzmäßig stiegen zum neuen Jahr früher Steuern, Abgaben und Gebühren. Doch die Stadt meldet hier für 2017: Fehlanzeige! Ist das die Ruhe n a c h dem Sturm?
Der „Sturm“, das war die Erhöhung der Grundsteuer B: Von 690 auf 910 Punkte, also um 32 Prozent ist die „explodiert“. Vom Rat erst im Mai beschlossen und von der Stadt in der zweiten Jahreshälfte vollzogen, aber mit Rückwirkung zum 1. Januar 2016 – da halfen auch 200 Widersprüche von Bürgern nichts. Die Erhöhung galt als „alternativlos“ – sonst hätte Witten auf Jahre auf alle Stärkungspakt-Millionen verzichtet. Aber die Ratspolitiker schworen heilige Eide, dass sie keiner weiteren Erhöhung zustimmen würden. Die laufende Ratsperiode endet am 31. Oktober 2020.
Grundsteuern, Gewerbesteuern und Friedhofsgebühren
Die Grundsteuer A und B bleiben also bis auf weiteres stabil. Das gilt auch für die Gewerbesteuer, deren Hebesatz 2016 von 500 auf 520 Prozent erhöht wurde – eine geplante Mehreinnahme von 1,8 Mio. Euro.
Aber auch in anderen Bereichen herrscht 2017 erst einmal Ruhe: Bei den Friedhofsgebühren darf man das fast schon erwarten. Da hatte die Stadt zuletzt 2015 einen ordentlichen Aufschlag von 28 Prozent genommen – nach vorheriger zehnjähriger Erhöhungsschamfrist.
Auch bei Vergnügungs- und Glückspielsteuer hält die Stadt die Füße still. Unverändert bleiben 2017 auch die Tarife bei Entwässerung, Müllabfuhr und Straßenreinigung.
Bei Hundesteuer ist der Rat vom Sparkurs abgewichen
Eine Besonderheit gibt’s bei der Hundesteuer: Die sollte eigentlich seit 2015 jedes Jahr um sechs Euro pro Tier steigen – wurde für 2016 auf 138 Euro für den Ersthund festgesetzt, auf 210 Euro pro Hund bei zwei Tieren. Dem hatte die Politik vor Jahren grundsätzlich zugestimmt, als Teil des Haushaltssanierungsplanes. Doch im Mai erteilte sie jeder weiteren Erhöhung eine klare Absage – nach dem Grundsteuer-Schock wollte sie das den Bürgern nicht auch noch zumuten. Neugierig darf man auf die Bewertung durch die Kommunalaufsicht sein, denn der Doppelhaushalt 2017/2018 ist noch nicht genehmigt. Rechtlich wäre auch eine Erhöhung im laufenden Jahr möglich.
Wasser, Strom und Gas
Klare Verhältnisse gibt’s bei den Stadtwerken: Der Trinkwasserpreis bleibt stabil, der allgemeine Stromtarif auch. Bei Strom-Sondertarifen lösen Stadtwerke-Eigenmarken die auslaufenden Rewirpower-Angebote ab und sind noch etwas günstiger als diese. Beim Erdgas sinkt der Grundpreis zum 1. Januar um knapp 0,5 Cent pro Kilowattstunde – beim freistehenden Einfamilienhaus könne man damit bis 120 Euro sparen. Gutes Wirtschaften unterstellen wir den Stadtwerken ohnehin. Aber es gilt eben auch: Bei Strom und Gas sind sie nicht mehr Alleinanbieter.