Witten. . Auf Vorstoß der Groko soll die Baumschutzsatzung überarbeitet und gelockert werden. Stadt will aber nicht alle Nadelbäume zum Abholzen freigeben.

  • Auf Vorstoß der Großen Koalitiion soll die Baumschutzsatzung überarbeitet und etwas gelockert werden
  • Dabei will die Stadt nicht grundsätzlich alle Nadelbäume zum Abholzen freigeben
  • In einer neuen Satzung will sie näher zwischen den einzelnen Sorten unterscheiden

Die Stadtverwaltung wird die seit 1997 geltende Baumschutzsatzung überarbeiten und dabei auch an einigen Stellen lockern. Betroffen davon sind insbesondere Nadelbäume sowie Birken, Pappeln und Weiden auf Privatgrundstücken.

Ab 80 Zentimeter Stammumfang sind Bäume geschützt

Bisher gilt: Hat der Baum im Garten einen Meter über dem Boden einen Stammumfang von vier Handspannen (80 cm) erreicht, steht er unter dem Schutz der Satzung. Will der Besitzer ihn trotzdem fällen lassen, muss er beim Grünflächenamt schriftlich eine Ausnahmegenehmigung beantragen und dabei auch einen genauen Lageplan vorlegen.

Die Genehmigung ist in der Regel an eine Ersatzpflanzung oder an eine Ausgleichszahlung gebunden. Ausgenommen von der Baumschutzsatzung sind bisher nur generell alle „Obstbäume“. Von dieser Ausnahme ausgenommen sind Walnussbäume und Esskastanien – für die sie also wieder gilt.

Groko tritt für Lockerung der Baumschutzsatzung ein

Die Große Koalition (SPD/CDU) hatte sich dafür stark gemacht, künftig auch alle Nadelbäume aus der Baumschutzsatzung herauszunehmen, außerdem Birken, Pappeln und Weiden. „Die Bürger sollen das selbst entscheiden können“, sprach sich Klaus Wiegand (SPD) jetzt im Hauptausschuss für einen „zeitgemäßen Naturschutz“ aus. Bei diesen Bäumen sollten Verwaltungsaufwand und -gebühren sowie teure Ersatzplanungen entfallen. Der Baumschutz, so Wiegand, müsse zudem an die „veränderten klimatischen Bedingungen angepasst werden. Flachwurzer fallen bei den orkanartigen Stürmen der letzten Jahre viel einfacher um als früher“.

Dezernent: Baumarten differenziert betrachten

Kämmerer Matthias Kleinschmidt, der als Vorgesetzter des Grünflächenamtes auch Wittens oberster Baumschützer ist, signalisierte Entgegenkommen. „Wir müssen nicht jede Birke und jede Fichte schützen“, sagte er. „Aber es ist auch nicht so einfach, dass wir alle Nadelbäume freigeben können.“ Auch hier müsse man unterscheiden zwischen flach- und tiefwurzelnden Arten.

Eiben, Zedern und eventuell auch alte Kiefern verdienten möglicherweise besonderen Schutz, so Kleinschmidt. Auch bei den Laubbäumen müsse man differenzieren. Kopfweiden sollten doch sicherlich geschützt bleiben. Andererseits seien Buchen, die – obschon Flachwurzler – lange als standfest galten, bei den vergangenen Stürmen schwer geschädigt worden, „weil sie mit ihren großen Kronen eine große Angriffsfläche bieten.“

Gefahrenbäume durften schon immer gefällt werden

Dass die Baumschutzsatzung aber wegen des „Klimawandels“ überarbeitet werden müsse, wies der Kämmerer zurück: „Gefahrenbäume dürfen doch auch jetzt schon gefällt werden – und zwar auch ohne teure Ersatzplanung.“

>> Ausnahmen würden viele Bäume betreffen

Laut Grünflächenabteilung betreffen die beantragten Ausnahmen (Nadelbäume, Birken, Pappeln, Weiden) 75 Prozent des Wittener Baumbestandes. Aber: Für Waldflächen gilt die Baumschutzsatzung ohnehin nicht.

Als sehr umsturzgefährdet gelten Flachwurzler wie serbische Fichten, aber auch Rotfichten und Blaufichten. Eiben, Kiefern, Lärchen, Tannen und Urwelt-mammutbäume sind Nadelgehölze mit Pfahlwurzeln.