„Wann darf man wieder in der Ruhr baden?” Diese fragte stellte unser Leser Wolf-Dietrich Chmieleck angesichts des herrlichen Frühlingswetters und nahenden Sommers.

Der 59-Jährige Wittener verbindet damit Erinnerungen an seine Kindheit. „Da sind wir immer in freien Gewässern geschwommen.” Man höre doch, dass die Ruhr immer sauberer werde. Baden in der Ruhr - ist das überhaupt offiziell verboten? Jein. „Die Ruhr ist kein Badegewässer im Sinne der EU-Richtlinie. Gleichwohl kann jedermann auf eigene Gefahr baden, sofern von der Stadt oder dem zuständigen Gesundheitsamt nicht ausdrücklich ein Badeverbot ausgesprochen worden ist”, erklärt Christoph Söbbeler, Sprecher der Bezirksregierung. „Auf eigene Verantwortung”, betont er noch mal mit Nachdruck. Ob ein Fluss oder See ein Badegewässer ist oder nicht, entscheidet eine EU-Richtlinie. Sie wurde im Februar 2006 erneuert. „Bis dahin”, so Peter Lipka, Chemie-Ingenieur beim Ruhrverband, „mussten Badegewässer chemisch wie auch bakteriell bestimmte Grenzwerte einhalten.” Seit 2006 ist nur noch die Konzentration von Bakterien (intestinale Entrokokken und E-Coli) entscheidend. Sie kommen trotz der Klärwerke mit den Abwässern der privaten Haushalte in die Ruhr und können Übelkeit, Erbrechen und Durchfall verursachen. Bei 330 Einheiten/100 ml (Entrokokken) bzw. 900 Einheiten/100 ml (E-Coli) gebe es für ein Badegewässer die Note „ausreichend”. 90 Prozent der Messungen müssten darunter liegen. Kontrolliert wird von den Gesundheitsämtern. „Häufig sind die Werte niedriger, aber nicht häufig genug”, sagt Lipka. Bei starkem Regen zum Beispiel würde aus den Klärwerken Wasser „abgeschlagen”, das in die Ruhr läuft und zu einer Erhöhung der Konzentration führe. Dauerhaft den Standard als Badegewässer zu halten, erfordere einen riesigen technischen und finanziellen Aufwand. Die Wasserqualität der Ruhr habe sich stetig - so Lipka - verbessert. Heute wird die Ruhr in die Güteklasse II (mäßig verunreinigt) eingestuft. „Die chemischen Inhaltsstoffe sind auf einem sehr niedrigen Niveau. Von Phospor zum Beispiel ist nur noch etwa ein Zehntel zu messen als vor zehn, fünfzehn Jahren.” Für die Bewerbung als Badegewässer spielt das nach der EU-Richtlinie keine Rolle.