Umfassendes Geständnis bewahrt Familienvater vor dem Gefängnis. Gericht: „Letzte Chance”.
Nur sein umfassendes Geständnis bewahrte den bislang unbescholtenen Angeklagten vor dem Gefängnis. Anfang April hatte die Polizei in der Wohnung des 29-jährigen Familienvaters fast 400 Gramm Haschisch und Marihuana sichergestellt. Am Mittwoch verurteilte ihn das Amtsgericht wegen unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten. Obwohl das bei dem Angeklagten gefundene Rauschgift die Grenze zur nicht-geringen Menge um ein Vierfaches übersteigt, blieb das Gericht damit im unteren Bereich des möglichen Strafrahmens zwischen einem und 15 Jahren Freiheitsstrafe.
Richter Bernd Grewer hielt dem Angeklagten in seiner Urteilsbegründung zugute, dass er nach seiner Festnahme „eine Art Erweckungserlebnis” hatte. Völlig blauäugig sei er in die Sache hineingeraten, erläuterte der Verteidiger des Witteners. Der Angeklagte, der seit der Schulzeit Cannabis geraucht hat, hortete das Rauschgift bedenkenlos in seiner Wohnung. „Dann ist man unabhängig von anderen.” Einen Teil verkaufte er weiter, den Rest konsumierte er selbst – zum Schluss ein bis zwei Joints pro Tag. Etwa 300 Euro gab er jeden Monat für seine Sucht aus. Inzwischen habe er mit Drogen nichts mehr zu tun, betonte der 29-Jährige vor Gericht. „Ich habe Stress mit meiner Frau und meiner Schwiegermutter bekommen.” Ohne Cannabis auszukommen, sei schwer gewesen. „Aber es geht.”
Für den Angeklagten sprach außerdem, dass der gelernte Industrieelektroniker, der seit seiner Lehre keine dauerhafte Anstellung gefunden hat, unbedingt arbeiten will. Zurzeit versucht er, seine Frau und seine beiden Söhne (vier und knapp ein Jahr) als Bauhelfer zu ernähren. Deshalb wollte ihn das Gericht nicht durch eine Haftstrafe aus seinem Umfeld herausreißen. Aber: „Noch eine Chance kriegen Sie nicht”, warnten ihn Staatsanwalt und Richter eindringlich.