Witten. Nutzt die LEG das Fehlen eines qualifizierten Mietspiegels immer wieder für Mieterhöhungen aus? Diesen Vorwurf erhebt der Wittener Mietverein.

Mitten in der Diskussion über einen neuen Mietspiegel beklagt der Mieterverein eine neue „Erhöhungswelle“ seitens der LEG.

In mehreren Wohngebieten habe das Unternehmen Mietsteigerungen angekündigt, etwa am Kohlensiepen, an der Schelling-, Schücking- und Schützenstraße, Rathenau-und Erzbergerstraße sowie in verschiedenen Häusern in Herbede. In Fällen, wo bereits im Frühjahr eine Mieterhöhung erfolgreich abgewehrt worden sei, fielen die jetzigen Erhöhungen niedriger aus als beim ersten Versuch, so der Mieterverein. Es gebe aber auch Fälle, da sei die verlangte Miete jetzt deutlich höher und liege erheblich über dem früheren Mietspiegel.

LEG habe oftmals gar nicht geklagt

Der Mieterverein wirft der LEG vor, das Fehlen eines qualifizierten Mietspiegels auszunutzen, indem sie zur Begründung drei Vergleichswohnungen aus dem eigenen Bestand heranziehe. Doch dagegen könnten sich Mieter erfolgreich wehren. So habe die LEG bei über 20 Mietern, die eine Mieterhöhung verweigerten, erst gar keine Klage eingereicht. Gegen weitere 20 sei zwar Klage erhoben worden, in mindestens elf Fällen habe die LEG sie inzwischen aber wieder zurückgezogen. Bei acht Mietern sei der Ausgang noch offen.

Von einem qualifizierten Mietspiegel, dem im Prinzip alle Ratsparteien unterstützen, verspricht sich der Mieterverein mehr Rechtssicherheit. In den Anträgen vermisst er aber – mit Ausnahme der Linken – klare Aussagen zur Finanzierung.

Mieterverein fordert 50 000 Euro zur Finanzierung eines Mietspiegels

Um einen gerichtsfesten, auf wissenschaftliche Daten gestützten Mietspiegel zu erstellen, reiche es nicht aus, einen Arbeitskreis einzurichten und sich erneut von Sponsoren abhängig zu machen, so der Verein. In einem Bürgerantrag verlangt er einen Anteil von 50 000 Euro. Für eine regelmäßige Erhebung reichten 0,2 Prozent aus dem Aufkommen der erhöhten Grundsteuer.

Nach den kleineren bürgerlichen Fraktionen im Rat und der Linkspartei hat auch die große Koalition einen Antrag zum Thema „Mietspiegel“ eingebracht. Darüber soll am Montag der Rat entscheiden.

Arbeitskreis soll Grundlagen erarbeiten

Ähnlich wie in dem Antrag von Grünen, Piraten, WBG und FDP wird die Verwaltung beauftragt, einen Arbeitskreis zu gründen. Er soll die Grundlagen für die Verwirklichung eines qualifizierten Mietspiegel erarbeiten und den konkreten Finanzbedarf ermitteln.

Ein Mietspiegel soll Mietern und Vermietern dazu dienen, die ortsübliche Miete zu ermitteln. Der Mieterverein beklagt seit Jahren, dass die Erhebung eines qualifizierten Mietspiegels an der Finanzierung gescheitert sei. Selbst wenn sich nun abzeichnet, dass unter anderem mit Hilfe der Wohnungsbauunternehmen ein solcher Mietspiegel auf die Beine gestellt wird – es kann dauern.

LEG: Mietanpassungen gehören zum täglichen Geschäft

Der Mietspiegel stelle nicht die Durchschnittsmieten vor Ort dar, weil er nur die Mieten berücksichtigen dürfe, die in den letzten vier Jahre neu vereinbart oder geändert worden seien, heißt es in dem Antrag der Koalition. „Damit ist die Datenerhebung nicht einfach. Sie erfordert Sorgfalt unter möglichst umfassender Beteiligung aller Interessensgruppen, um spätere Rechtsunsicherheiten und zivilrechtliche Streitigkeiten auszuschließen.“

Zu den Vorwürfen des Mietervereins, die LEG habe eine Welle von Mieterhöhungen angekündigt, erklärt das Wohnungsunternehmen: „Mietanpassungen wie im vorliegenden Fall in Witten gehören zum täglichen und notwendigen Geschäft von Immobilieneigentümern.“ Der Rahmen für angemessene Mietanpassungen ergebe sich aus den mietrechtlichen Regelungen. „Diese hält die LEG selbstverständlich ein.“

„Vergleichswohnungen entsprechen gesetzlichen Voraussetzungen“

Da der Wittener Mietspiegel aus dem Jahre 2011 stamme, bilde er nicht mehr die tatsächlichen Gegebenheiten ab, also eine ortsübliche Vergleichsmiete. Für diesen Fall, dass ein Mietspiegel nicht fortgeschrieben wird, bietet der Gesetzgeber laut LEG die Möglichkeit, Vergleichswohnungen heranzuziehen. „Das ist in Witten geschehen.“ Bei der Auswahl der Wohnungen habe man darauf geachtet, dass „diese den vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen entsprechen“.