Witten. Noch gibt es keine Vogelgrippe-Fälle in NRW. Dennoch sollten sich Geflügelhalter im Kreis schon mal auf eine Stallpflicht vorbereiten, rät der Kreis.
Nach mehreren Vogelgrippe-fällen in Deutschland könnte auf Geflügelhalter im EN-Kreis eine Stallpflicht zukommen. Sie sollten sich darauf vorbereiten, empfiehlt das Veterinäramt in Schwelm.
Das laut Kreis sehr ansteckende Virus H5N8 sei bei verendeten Wildenten in mehreren Bundesländern nachgewiesen worden. „Zwar liegen aus NRW noch keine Meldungen über Auffälligkeiten bei Wildvögeln vor. Da es sich aber um Ausbrüche in der Natur handelt, die geografisch nicht eingrenzbar sind, sind auch Krankheitsfällen in unserem Bundesland möglich“, erklärt Kreisveterinär Dr. Peter Richter.
Auch Kleintierbestände in privater Haltung von Stallpflicht betroffen
Wenn es soweit sei, würde zum Schutz der Bestände eine generelle Stallpflicht für Hausgeflügel angeordnet werden müssen. „Diese gilt dann auch für Kleinbestände in privater Haltung“, betont Richter.
Der Vogelgrippe-Erreger des Typs H5N8 werde derzeit noch vom Friedrich-Löffler-Institut genauer analysiert. Nach bisherigem Kenntnisstand seien keine Infektionen des Menschen mit diesen Viren bekannt. Grundsätzlich sollten im Umgang mit und beim Zubereiten von rohem Geflügelfleisch und Geflügelfleischprodukten die entsprechenden Hygieneregeln beachtet werden, rät der Kreisveterinär.
Kreisveterinär: Geflügelgerichte gründlich durchgaren
So müssten Geflügelgerichte ohne Ausnahme gründlich durchgegart werden. Rohes Geflügelfleisch sei getrennt von den übrigen Lebensmitteln aufzubewahren und Küchengeräte sorgfältig zu reinigen. Dr. Richter: „Das gilt im Übrigen völlig unabhängig von der Vogelgrippe. Nur wer sorgfältig mit Geflügelfleisch umgeht, beugt bakteriellen Infektionen wie Salmonellose vor.“