Witten. . Bei einem Unfall im Mai kamen zwei Menschen ums Leben. Der mutmaßliche Verursacher muss sich nun wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht verantworten.

  • Nach dem tödlichen Unfall auf der A 44 muss sich nun der mutmaßliche Verursacher vor Gericht verantworten
  • Der Prozess wird voraussichtlich nächstes Jahr am Amtsgericht erhandelt
  • Es gibt mehrere Zeugen, die im Ermittlungsverfahren zu Wort kamen

Der furchtbare Unfall auf der A 43 war nicht der erste tödliche Crash in Witten in diesem Jahr. Schon im Mai starben zwei Menschen bei einem Zusammenstoß auf der A 44. Dieser Unfall wird nun juristisch aufgearbeitet: Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Wittener (32) erhoben. Der Prozess wird voraussichtlich nächstes Jahr am Amtsgericht verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft Bochum wirft dem Mann fahrlässige Tötung in zwei Fällen, fahrlässige Körperverletzung in zwei Fällen, vorsätzliche Straßenverkehrsgefährdung und Fahrerflucht vor. Der Beschuldigte war nach dem Unfall zunächst weitergefahren und hatte sich später bei der Polizei gemeldet.

Verhängnisvolle Kettenreaktion

Laut Anklage hatte der Mann am 13. Mai gegen 20.10 Uhr auf der A 44 in Richtung Bochum zwischen den Anschlussstellen Stockum und Zentrum so plötzlich von der mittleren auf die linke Spur gewechselt, dass es zur verhängnisvollen Kettenreaktion kam: Ein von hinten anrauschender BMW musste vollbremsen und wich nach rechts aus. Laut einem Gutachten war letzterer zwischen 175 und 205 Kilometer pro Stunde schnell. Bei dem Ausweichmanöver kollidierte der BMW mit einem VW.

Die Kollision beider Fahrzeuge hatte schlimme Folgen: Sowohl der VW als auch der BMW überschlugen sich. Der 18-jährige Fahrer des VW war drei Tage nach dem Unfall im Krankenhaus verstorben, einen Tag später verstarb sein 52-jähriger Beifahrer – sein Vater. Der 31-jährige Fahrer des BMW und seine 27-jährige Beifahrerin sollen dagegen vergleichsweise glimpflich davongekommen sein. Weil sie bei dem Unfall verletzt wurden, muss sich der Fahrer des Klein-Lkws auch wegen zweifacher fahrlässiger Körperverletzung verantworten.

Wie unsere Zeitung erfuhr, soll der mutmaßliche Unfallverursacher aus Witten im Ermittlungsverfahren angegeben haben, nichts von dem Unfall mitbekommen zu haben. Wann er sich vor Gericht verantworten muss ist noch völlig offen: Da der 32-jährige Lkw-Fahrer Beschwerde gegen den Einzug seines Führerscheins eingelegt hat, liegt das Verfahren noch auf Eis.

Vier Gutachter arbeiteten am Fall

Über den Einspruch muss nun die Beschwerdekammer des Bochumer Landgerichts befinden. Aber auch bei einer zügigen Entscheidung dürfte es mit einem Prozess in diesem Jahr nichts mehr werden: Wie Amtsgerichtsdirektorin Dr. Barbara Monstadt mitteilte, werde es voraussichtlich erst 2017 zum Prozess kommen.

Wer dann aussagen muss, steht noch nicht fest. Klar ist: Es gibt mehrere Zeugen, die im Ermittlungsverfahren zu Wort kamen. Außerdem haben vier Gutachter an dem Fall gearbeitet, darunter Verkehrsexperten, die das Unfallgeschehen kleinteilig rekonstruiert haben, sowie Rechtsmediziner. Mit Hilfe der Zeugen und Gutachter wird das Gericht eine schwere Frage klären müssen: Nahm der Wittener einen Unfall in Kauf und löste damit den tödlichen Unfall aus?