Ab dem 1. Januar werden mehr Wittener ein Anrecht auf Wohngeld haben. Denn die Wohngeldnovelle des Bundes tritt in Kraft. Das Wohngeld wird an die Entwicklung der Mieten und Einkommen angepasst. „Das bedeutet, dass mehr Menschen einen Anspruch auf Leistungen haben. Erfahrungsgemäß übersteigt die Zahl der Anträge auch noch die Zahl der Berechtigten“, so Uwe Andresen vom Amt für Wohnen und Soziales. Bereits jetzt steigen die Beratungs- und Antragszahlen an.
„Wir möchten darauf hinweisen, dass das Personal in der Wohngeldstelle aber nicht aufgestockt wird“, so Andresen. Der betont: „Die Bearbeitung der Anträge wird länger als üblich dauern. Das hat keine Auswirkung auf den Anspruch auf Wohngeld. Die Zahlungen erfolgen rückwirkend zum Datum der Antragstellung.“ Um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu erreichen, wird gebeten, von Rückfragen abzusehen. Mitarbeiter der Wohngeldstelle sind ab sofort bis zum 30. Juni 2016 nur in der Zeit von 8 bis 9 Uhr montags, mittwochs, donnerstags und freitags erreichbar.