Witten. . Der schwere Unfall vor einem Jahr am Bahnübergang Pferdebachstraße hat ein gerichtliches Nachspiel. Verantworten muss sich einer der Streckenposten.
Knapp ein Jahr nach dem schweren Unfall auf dem Bahnübergang an der Pferdebachstraße muss sich einer der Streckenposten vor Gericht verantworten.
Dem 28-jährigen Dortmunder wird vorgeworfen, den Funkspruch am 2. Dezember 2014 entgegengenommen zu haben, dass der Zug kommt, dann aber nicht das Nötige veranlasst zu haben: nämlich die in diesem Falle übliche Sicherung des Bahnübergangs mit Flatterband. Jedes Mal, wenn ein Zug kam, mussten die drei Streckenposten das rotweiße Band spannen, das die damals defekte Schrankenanlage ersetzte.
Angeklagter hatte Fúnkspruch entgegengenommen
Das mutmaßliche Versäumnis hätte zur Katastrophe führen können: Die S 5 nach Dortmund rammte das Fahrzeug eines Herners, der den Bahnübergang am frühen Abend mit seinem Wagen überqueren wollte. Wie durch ein Wunder überlebte der 52-Jährige den Unfall. Er wurde schwer verletzt. Hätte der Zug das Auto voll erwischt, wäre der Mann tot gewesen.
Angeklagt ist der Streckenposten wegen schwerer Körperverletzung und gefährlichen Eingriffs in den Schienen- und Straßenverkehr. Der Prozess beginnt am Dienstag, 1. Dezember, um neun Uhr im Amtsgericht, Raum 3.