Witten. . 47-Jähriger wegen Körperverletzung verurteilt - ein Raub konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
Am Mittwoch musste sich das Wittener Amtsgericht durch einen Fall aus der Trinkerszene kämpfen. Eine Zeugin schien völlig verwirrt, ein Mann mit Fahne legte sich auf die Bänke vor dem Gerichtssaal. Drinnen ging es ähnlich chaotisch zu.
Der Angeklagte, ein alkoholabhängiger Dauergast im Lutherpark, wurde wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1000 Euro (100 Tagessätze) verurteilt. Er gab zu, einen 44-Jährigen im Park geschlagen zu haben. Angeblich aus Frust, dass dieser ihm kein Heroin verkaufte. Den eigentlichen Vorwurf, er habe den Mann gemeinsam mit einem Mittäter ausgeraubt, bestritt der 47-Jährige. Auch das Gericht sah sich wegen der schwammigen Aussage des vermeintlichen Opfers nicht in der Lage ihn dafür zu verurteilen.
Der 44-Jährige, ebenfalls Teil der Drogen- und Alkoholszene im Lutherpark, gab an, Ende November vom Angeklagten und einem weiteren Mann in ein Gespräch verwickelt und dann überfallen worden zu sein. „Man schlug mich, man trat mich, man drückte mich auf die Bank.“ Die Männer hätten seine Hose zerrissen und 200 Euro gestohlen.
Alles nur erfunden zu haben, um beim Sozialamt den „Verlust“ zurückzuholen, wies das mutmaßliche Opfer zurück. Unter anderem weil der Zeuge in mehreren Aussagen unterschiedliche Versionen präsentiert hatte, wollte das Gericht darauf keine Verurteilung stützen.