Witten. . Stadt knöpfte Frieder Dreisbach doppelte Gebühren fürs Saubermachen der Straße vor seinem Haus ab – zehn Jahre lang. Eine Erstattung gibt es nicht
Straßenreinigungsgebühren zu zahlen, ist für Frieder Dreisbach eine Selbstverständlichkeit. Als der Hausbesitzer vergangenes Jahr seinen Gebührenbescheid von der Stadt überprüfen ließ, fiel er aus allen Wolken: Zehn Jahre hatte man ihm im Rathaus doppelt so viel abgeknöpft wie vorgesehen. Rückerstatten will die Stadt das zu viel eingenommene Geld aber nicht.
„Knapp 1500 Euro habe ich seit 2003 zu viel bezahlt“, rechnet der 47-Jährige vor und schmunzelt: „Davon hätte ich Urlaub machen können.“ Über den Fehler der Stadt kann Buchholzer nur den Kopf schütteln: Jahr für Jahr berechnete die Stadt ihm 277 Euro für die Reinigung des Straßenstücks vor seinem Haus. 1,93 Euro für 72 Meter und das zweimal wöchentlich. Soweit so gut. Nur: Das Grundstück von Frieder Dreisbach ist gerade mal halb so lang. Und das heißt: Die Straßenreinigung ist nur halb so teuer wie veranschlagt.
Nachbar hatte geringere Gebühren
2003 zogen die Dreisbachs nach Bommerholz. Daran, ihren Gebührenbescheid von der Stadt zu beanstanden, dachte die Familie gar nicht. Da standen zwar 72 Meter auf dem Brief. „Aber ich glaubte, die doppelte Meterzahl ergibt sich wahrscheinlich daraus, dass die Stadt zweimal pro Woche die Straße reinigt“, sagt Frieder Dreisbach. Eine andere Erklärung, die er sich selbst gegeben hatte: Sein anderes Grundstück die Straße hoch sei mit eingerechnet worden.
Stadt verschickt 15 000 Gebührenbescheide pro Jahr
Die Stadt verschickt jährlich 30 000 Grundbesitzabgaben-Bescheide. Davon erhält etwa die Hälfte auch Gebührenbescheide, also u.a. für Straßenreinigungsgebühren. Die Einspruchsfrist liegt laut Stadt bei vier Wochen.
Die Bescheide werden nicht jährlich überprüft, sondern nur bei Anlässen wie einem Eigentümerwechsel. Zur Ermittlung etwa der Straßenlänge nutzt die Stadt ein spezielles Programm, früher Karten und Lineale.
Dass beides falsch ist und die Verwaltung ihm Bescheid für Bescheid unabsichtlich zu viel Geld abknöpfte, erfuhr der Wittener erst, als er die Zahlungsaufforderungen der Stadt überprüfen ließ. „Mein Nachbar musste viel weniger zahlen. Da wurde ich stutzig.“
Für 2014, das Jahr, als der Fehler auffiel, erstattete die Stadt den Dreisbachs einen Teil der zu viel gezahlten Gebühren zurück: 67,56 Euro. Bei einer möglichen Erstattung der restlichen Beträge aus den Jahren 2003 bis 2013 stellt man sich im Rathaus quer. Da der Anlieger den Bescheiden nie widersprochen habe, seien sie rechtskräftig, betont Stadtsprecherin Lena Kücük. „Umgekehrt gilt das genauso: Wenn ein Nachteil für die Stadt eintritt und Rechtskraft eingetreten ist, fordern wir nichts.“
„Keine Einsicht, keine Entschuldigung“
Den eigenen Fehler sieht auch Frieder Dreisbach, „aber auch die Stadt hatte Zeit, einen richtigen Bescheid auszustellen“. Von ihr würde er sich zumindest mehr Entgegenkommen wünschen. „Aber es gab keine Einsicht, keine Entschuldigung.“ Allen Hausbesitzern rät er nun, genau nachzurechnen.
Wie es zu dem Fehler kam, bleibt wohl im Dunkeln. Da den Bescheiden nicht widersprochen worden sei, habe die Stadt nicht genauer hingesehen, so Lena Kücük. Anlässe für Überprüfungen seien etwa Grundstücksveränderungen – oder eben ein Widerspruch. Frieder Dreisbach hätte übrigens einen nicht ganz ernst gemeinten Vorschlag, wie er sich mit der Stadt einigen könnte: „Sie könnten die Straßenreinigung ja in den nächsten Jahren umsonst machen.“