Witten. Das Vergehen, das ihm zur Last gelegt wird, wiegt schwer. Trotzdem muss der mutmaßliche Moschee-Brandstifter vermutlich nicht ins Gefängnis.

Der Schock nach der Brandstiftung in der Sultan-Ahmet-Moschee im April war groß - nun beginnt die juristische Aufarbeitung: Spätestens im Herbst muss sich der mutmaßliche Brandstifter vor Gericht verantworten. Er gilt als nicht voll schuldfähig.

Die Staatsanwaltschaft hat deshalb nun die Unterbringung des mutmaßlichen Täters in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt beantragt. Der Antrag ist bei der zuständigen Siebten Strafkammer eingegangen, die den Prozess laut Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann spätestens im Herbst beginnen muss.

Der Beschuldigte, ein 24-jähriger Sprockhöveler, gilt als psychisch krank und war in der Vergangenheit bereits in psychologischer Behandlung. Zuletzt hatte ihn ein Gutachter untersucht. Auf Grundlage der Ergebnisse des Sachverständigen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der mutmaßliche Brandstifter zum Tatzeitpunkt nicht voll schuldfähig war, dass er weitere schwere Straftaten begehen wird und somit eine Gefahr für die Allgemeinheit ist.

Täter mit Kanister an Tankstelle und im Gebetsraum gefilmt

Aus diesen Gründen hat sich die Anklagebehörde gegen die strafrechtliche Verfolgung des 24-Jährigen ausgesprochen – also eine mögliche Gefängnisstrafe – und will ihn nun in einer Psychiatrie einweisen. Vorgeworfen werden ihm gefährliche Körperverletzung, zwei Betrugsfälle und die Brandstiftung in der Sultan-Ahmet-Moschee. Der Mann bestreitet, das Feuer gelegt zu haben.

In der Nacht des 13. April war einFremder in das Gebetshaus in der Wideystraße eingedrungen, hatte mit einem Kanister eine entflammbare Flüssigkeit verteilt und den Teppich in dem Gebetsraum angezündet. Die Flammen erloschen schnell wieder, sodass niemand in dem mit mehreren Familien bewohnten Haus zu Schaden kam. Eine Videokamera hatte alles aufgezeichnet.

Brand im Haus der Jugend nicht nachweisbar

Auf die Schliche kam die Polizei dem Sprockhöveler durch Aufnahmen einer Tankstellenkamera. An der Sprockhöveler Straße hatte ein Mann vor der Tat mit einem roten Kanister Benzin gezapft - ein Kanister, wie er auch in der Moschee eingesetzt worden war. Zeugen hatten nach Veröffentlichung der Tankstellenbilder den 24-Jährigen erkannt und die Polizei alarmiert. Vor allem aufgrund der Aufzeichnungen in der Moschee ist sich die Staatsanwaltschaft sicher, ihm die Brandstiftung nachweisen zu können.

Anders sieht es im Fall des Haus der Jugend aus. In derselben Nacht hatte ein Unbekannter kurz zuvor auch dort einen Brand gelegt. Es gebe die Vermutung, dass der mehrfach vorbestrafte 24-Jährige auch an diesem Tatort gewesen sei, sagte Oberstaatsanwalt Andreas Bachmann. „Allerdings haben wir keine hinreichenden Beweismittel, die für eine Anklage reichen.“