Witten. . Die Schiedskommission der SPD EN schließt Sonja Leidemann aus der Partei aus. „Ich bin sehr enttäuscht“, sagt Leidemann und kündigt Berufung an.
Wittens Bürgermeisterin Sonja Leidemann soll aus der SPD ausgeschlossen werden. Diese Entscheidung traf die dreiköpfige Schiedskommission des SPD-Unterbezirks Ennepe-Ruhr am Donnerstag nach der mündlichen Anhörung beider Seiten.
Das Urteil kann noch vor der Landes- und der Bundesschiedskommission der SPD angefochten werden. Sonja Leidemann kündigte bereits an, sie werde „auf jeden Fall“ in Berufung gehen. „Ich bin sehr enttäuscht über das Urteil der Schiedskommission“, sagte die Herbederin (54) in ihrer ersten Reaktion, „wir hatten erwartet, dass die Kommission unseren Argumenten Folge leistet.“ Sie hoffe nun, dass die nächste Instanz eine andere Entscheidung fällen werde.
Den Antrag, die Spitzengenossin nach 29 Jahren aus der Partei zu werfen, hatte der Ortsverein Heven Krone gestellt, der Vorstand der EN-SPD hatte ihn einstimmig unterstützt. Laut SPD-Statut ist es ein Rauswurf-Grund, wenn ein Parteimitglied gegen einen nominierten Kandidaten antritt. SPD-Delegierte wählten Frank Schweppe am 7. März zum SPD-Bürgermeisterkandidaten. Am 20. Februar war Leidemann aus dem parteiinternen Auswahlverfahren ausgestiegen, hatte ihre Kandidatur ohne die SPD „aus dem Amt heraus“ angemeldet, was das Wahlgesetz der Amtsträgerin erlaubt.
Das Drama geht weiter
Sonja Leidemann hat sich dieses Mal verschätzt. Natürlich sind Partei-Schiedsgerichte nicht unfehlbar, aber eine Schlappe bleibt eine Schlappe. Lange gerungen hat die Kommission um ihr Urteil nicht. Man fragt sich, woher Leidemanns Vertrauen rührt, in zweiter Instanz bessere Argumente aufzutischen – und dann?
Um ihr Bürgermeister-Amt weiter bis zur Wahl auszuüben, braucht sie ihr SPD-Parteibuch nicht. Sie braucht es nicht mehr, sagen ihre Gegner. Sie hat es aber schon zweimal gebraucht, um überhaupt so weit zu kommen. Kann ihr das egal sein?
Ihre Anhänger werden weiter ihr Stehvermögen bewundern, ihre Gegner ihre Sturheit verwünschen. Das Drama um die zerrissene SPD geht weiter – wie viele Akte noch?
Ihr Argument, sie habe schon vor der Schweppe-Nominierung den Hut in den Ring geworfen, verfing vor der Schiedskommission offenbar nicht. Zudem müssen sich nach den Statuten Kandidaten mit SPD-Mitgliedschaft der Vertreterversammlung stellen.
Zu den Gründen ihrer Entscheidung teilte die Schiedskommission jedoch nichts mit. Der Vorsitzende aber auch andere Beteiligte verwiesen auf ihre Verschwiegenheitspflicht. Diese gilt nach der Schiedsordnung der SPD bis zum Abschuss des Verfahrens.
Zur Verhandlung war nur zu erfahren, alle Beteiligten hätten mündlich Stellung genommen. Leidemann wurde von Rechtsanwalt Friedrich Grawert begleitet. Die Kommission verkündete ihr Urteil nach halbstündiger Beratung. Berufungsfrist: zwei Wochen.
Leidemann geht in die nächste Instanz. Unabhängig von dem Ausgang des Verfahrens, sagte sie, werde sie bis zur Wahl im September „unbelastet weiter zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt arbeiten“.