Witten. . Der Ortsverein Heven hat den Ausschluss der Bürgermeisterin aus der SPD beantragt. Er wirft der Spitzengenossin parteischädigendes Verhalten vor.
Der Streit in der SPD um die Kandidatur von Bürgermeisterin Leidemann gegen den offiziell von der Partei nominierten Kandidaten Frank Schweppe eskaliert. Der Ortsverein Heven hat jetzt den Parteiausschluss der 54-jährigen Spitzengenossin beantragt.
Es sei unvereinbar mit der Mitgliedschaft in der SPD, dass Leidemann als SPD-Mitglied gegen Schweppe kandidieren wolle, heißt es in dem Antrag „auf Durchführung eines Parteiordnungsverfahrens gegen Sonja Leidemann“. Dabei beruft sich Heven auf Paragraf 6 der Parteistatuten. Dieser schließt die Kandidatur eines SPD-Mitglieds aus, wenn die Nominierung eines anderen (Schweppe) schon beschlossene Sache ist.
Welche Rolle spielt das Wörtchen „bereits“?
Nun gibt es in dem Paragraf das kleine Wörtchen „bereits“, das zumindest für die Betroffene selbst große Bedeutung hat. In Paragraf 6 ist von einer unvereinbaren Kandidatur „gegen die von der zuständigen Parteigliederung bereits beschlossene Nominierung(...)“ die Rede. Leidemann sagt, sie habe ihre Kandidatur schon vor Schweppe angemeldet, als dessen Nominierung noch gar nicht beschlossen war. Das spiele keine Rolle, sagen Vorstandsmitglieder. „Die Statuten sind eindeutig.“
Der Ortsverein Heven, aus dessen Reihen ausgerechnet Schweppe kommt, wirft der Bürgermeisterin parteischädigendes Verhalten vor. Die Tatsache, dass das Kommunalwahlrecht ihre Kandidatur aus dem Amt heraus erlaubt, ändere nichts an der Tatsache, „dass eine konkurrierende Bewerbung gegen den ausdrücklichen Willen der Gremien der SPD erfolgt“.
„Verbleib in der SPD würde Wahlaussichten beeinträchtigen“
Der Ausschluss sei auch deshalb geboten, „da ein Verbleib von Frau Leidemann in der SPD die Wahlaussichten der SPD und ihres Bewerbers nachhaltig beeinträchtigen würde“. Denn Leidemann könne mit ihrer SPD-Mitgliedschaft den Wahlkampf bestreiten. Selbst wenn sie als unabhängige Kandidatin auftrete, würde ihre Parteizugehörigkeit eine Rolle spielen, so die Hevener. Dadurch werde der Eindruck erweckt, die SPD sei in ihren Entscheidungen unzuverlässig.
Gnade vor Recht will der Ortsverein nicht walten lassen. Denn ein milderes Urteil nach Paragraf 35 sei nicht geeignet, die „Beeinträchtigungen von der Wittener SPD und den Wahlaussichten ihres Bewerbers zu beseitigen“. Fazit: „Eine Klarstellung, dass es sich um die Kandidatur einer Nicht-Sozialdemokratin handelt, ist nur durch den Ausschluss zu bewirken.“
Schiedskommission des Unterbezirks kümmert sich um Verfahren
Die Schiedskommission des SPD-Unterbezirks EN kümmert sich nun um das Parteiordnungsverfahren. Befürworter Leidemanns sprechen von einer Kriegserklärung. Einer sagt: „Es macht viele Genossinnen und Genossen traurig, wie hier mit der Bürgermeisterin umgegangen wird. Der Amoklauf von Stotko & Co. erreicht eine neue Dimension.“
Frank Schweppe selbst will sich an der Diskussion übrigens nicht beteiligen. Er verweist zwar auf die innerparteilichen Regeln, an die er sich halte. Gleichzeitig werde er den Brunnen nicht vergiften, sagt der 56-Jährige, der als Erster Beigeordneter mit Leidemann noch zusammenarbeiten muss. „Wir haben uns und den Mitarbeitern versprochen, einen professionellen Job zu machen.“