Witten. .
Mit ungewöhnlich scharfen Worten hat die Gemeinschaft Annener Gewerbetreibender (GAG) die Entscheidung der Stadt kritisiert, gegen das Urteil zur Berlet-Ansiedlung auf dem alten Wickmann-Gelände eine Berufung anzustreben.
„Die Arroganz und Borniertheit der Verwaltung nimmt mittlerweile ein für viele Bürger unerträgliches Maß an“, so der GAG-Vorsitzenden Stefan Grafe und Vize Dr. Richard Surrey. In der GAG haben sich Geschäftsleute, Gewerbetreibende, Selbstständige und Freiberufler aus Annen zusammengeschlossen. Das klare Urteil des Verwaltungsgerichts Arnsberg zugunsten des Elektronikfachmarktes werde ausdrücklich begrüßt.
Die Urteilsbegründung sei ein „Offenbarungseid städtischer Sachkompetenz“ und eine schallende Ohrfeige für alle Beteiligten. Der Stadt werden nach Lesart der GAG „schwere handwerkliche Fehler“ bescheinigt.
Die Berlet-Ansiedlung würde Annen stärken und vorhandene Kaufkraft binden, so die GAG. Die meisten Annener, Stockumer und Rüdinghauser würden dann künftig in Annen „Fernseher & Co.“ kaufen, statt dafür in den Indu-Park in Dortmund-Oespel zu fahren.
„Der Markt bestimmt den Markt und nicht willkürlich aufgestellte Pläne und Grenzziehungen“, kritisiert die GAG. Nach dem jahrelangen Streit müsse der Eigentümer des Wickmann (Teil-)Geländes jetzt endlich Rechts- und Planungssicherheit haben. Eine „neue taktische Verzögerung“ wäre ein weiterer Rückschlag.
Den von der Schöwo-Bau GmbH angestrengten Prozess hatte die Stadt im Dezember verloren. Eine einfache Berufung schloss das Verwaltungsgericht aus. Auch einen solchen Passus könne man aber anfechten, wenn ein wichtiger neuer Rechtsaspekt nicht berücksichtigt worden sei, glaubt die Stadt. Bis heute muss sie ihren Berufungsantrag schriftlich begründen.