Wittewn. . Jutta Lorenz ließ ihre Mutter durch die Gemeinde St. Peter und Paul beisetzen. Die Form der Kostenaufstellung empfand sie als „taktlos“.

Erst die Trauer um ihre verstorbene Mutter, dann die Wut über die Rechnung für die Trauerfeier – ohne Anrede, ohne „Bedauerungsfloskel“. „Das war ziemlich pietätlos“, ärgert sich Jutta Lorenz über die katholische Gemeinde St. Peter und Paul in Herbede. Die zeigt Verständnis – und gelobt Besserung.

Die Mutter von Jutta Lorenz starb im Dezember. Die Trauerfeier fand in der Kirche St. Antonius in Buchholz statt. Wirklich gut fing es für die Trauergäste nicht an. „Die Feier an sich war in Ordnung“, sagt die Herbederin. „Aber in der Kirche war es so eisig kalt, dass sich drei Trauergäste eine Erkältung zugezogen haben.“ Doch damit hätte Jutta Lorenz wohl noch leben können. Wenn nicht die Rechnung gewesen wäre, in der es um die Gebühr für die Beerdigung und die Kirchennutzung ging.

Es ist die Form, die der 53-Jährigen sauer aufstößt: Unter dem Briefkopf steht nur „Rechnung“, „Beisetzung von“, „gestorben am“, „bestattet am“ – keine Höflichkeitsfloskel („Wir erlauben uns, Ihnen folgenden Betrag...“), keine Beileidsbekundungen, kritisiert Jutta Lorenz. Noch mehr hat sie die Wortwahl ,Kirchennutzungsentschädigung’ getroffen. „Wie gedanken- und taktlos muss man sein, um das zu schreiben? Das bedeutet im Umkehrschluss, dass meine Mutter in ihrer Urne und die Trauergäste in der Kirche jemandem Schaden zugefügt haben.“

„Kirchennutzungsentschädigung“

Eine Kirche sollte wissen, sagt die Herbederin, „dass Angehörige in so einer Situation sensibel sind“. Selbst Wittener Bestatter geben sich angesichts solcher Wortwahl peinlich berührt: „Unsensibel“, „kein Fingerspitzengefühl“, lauten die Kommentare. Oder auch: „So eine Rechnung schreibt vielleicht ein Dachdecker.“ Außerdem heiße es, man sei Dienstleister. „Da kann man nicht patzig sein, dann waren die Leute das letzte Mal hier.“

Wenn man als Bestattungshaus an Angehörige eine Rechnung schreibe, heißt es etwa beim Bestatter „König“, den Jutta Lorenz beauftragt hatte, bedanke man sich für das entgegengebrachte Vertrauen, bitte höflich um Überweisung des Betrages und wünsche alles Gute. In einer Kostenaufstellung, die ein Institut an Angehörige schickt, geht es etwa um Anzeigen oder Blumen für eine Trauerfeier.

Auf Anfrage gelobte Pfarrer Burkhard Schmelz (40) von St. Peter und Paul Besserung. „Wenn jemand direkt angeschrieben wird, muss man natürlich eine Anrede verwenden.“ Auch die Wortwahl „Kirchennutzungsentschädigung“ (mit der Betonung auf Entschädigung) sei überdenkenswert. Es sei möglich, sagt der Pfarrer, dass die Rechnung, die in anderen Städten direkt so formlos ans Bestattungsinstitut gehe, nun an Angehörige ging, in diesem Fall an Jutta Lorenz. Eine solche direkte Zustellung sei, so der Bestatter, zumindest in Witten üblich, wenn auch nicht in dieser „unsensiblen“ Form. Man bleibe sonst zu oft auf den Kosten sitzen, heißt es.

Jutta Lorenz jedenfalls war insgesamt so enttäuscht, dass sie aus der Kirche austrat. Die Steuer wolle sie spenden. „Ich hoffe, dass die Gemeinde zukünftig mehr Sensibilität an den Tag legt.“