Witten. . Die UN-Behindertenrechtskonvention garantiert Betroffenen vollständige Teilhabe. Was tut Witten, um das längst gültige Recht in die Tat umzusetzen?

Die UN-Behindertenrechtskonvention soll in Witten nicht nur Theorie bleiben. Es gelte es, einen Aktionsplan zu entwickeln, um den seit 2009 bestehenden Rechtsanspruch auf vollständige Teilhabe vor Ort in die Tat umzusetzen, erklärt die Stadt und lädt am Samstag, 31. Januar, zu einer Auftaktveranstaltung von zehn bis 14 Uhr in den Saalbau ein,

„Hinter den Begriffen UN-Konvention und Inklusion steht das Bekenntnis, dass behinderte und nichtbehinderte Menschen gemeinsam und unter gleichen Bedingungen leben sollen“, sagt der städtische Behindertenkoordinator Heinz-Josef Göbeler. Die Initialzündung erhofft er sich nun von jener Auftaktveranstaltung, die nicht nur Vertreter verschiedener Einrichtungen ansprechen will, sondern alle Bürger.

Wo besteht in Witten besonderer Handlungsbedarf?

Ein Impulsreferat zur Einführung hält Marcus Windisch vom „Zentrum für Planung und Evaluation sozialer Dienste“ (ZPE) bei der Uni Siegen. „Danach wollen wir gemeinsam im Rahmen eines offenen Forums die Handlungsfelder besprechen und herausarbeiten, wo in Witten besonderer Handlungsbedarf besteht“, erklärt Göbeler. Zahlreiche Felder seien zu bestellen. Dazu werden Arbeitsgruppen gebildet.

Die Themen lauten: Bildung im Vorschul-, Schul- und außerschulischen Bereich, Gestaltung des öffentlichen Raums (z.B. ÖPNV, Straßen, Gebäude etc.), Bauen und Wohnen, öffentliche Teilhabe an Sport, Kultur und Freizeit, Arbeit und Berufsausbildung, inklusive Gestaltung von Unterstützungsdiensten wie Gesundheitsversorgung, Pflegedienste und Behindertenhilfe, Bewusstseinsbildung und Kommunikation, öffentliche und politische Partizipation in Politik und Verwaltung. Nach der Mittagspause sollen die Ergebnisse im Plenum vorgetragen und das weitere Vorgehen auf dem Weg zu einem Aktionsplan festgelegt werden.

Info: Behindertenparkplätze befinden sich direkt vor dem Eingang. Der Saalbau ist rollstuhlgeeignet und hat eine Behindertentoilette. Gebärden- und Schriftdolmetscherinnen sorgen für eine barrierefreie Kommunikation, für Hörbehinderte ist auch eine mobile Hörschleife vorhanden. Anmeldungen: Tel. 02302/581-5081 oder unter wohnen.soziales(at)stadt-witten.de per E-Mail. Bei dieser Gelegenheit kann man auch besonderen Assistenzbedarf mitteilen.