Witten. . Er pöbelte, rief rechtsradikale Parolen und ging mit einem Küchenmesser auf die Gäste einer Kneipe los. Nun muss ein 46-Jähriger, alkoholkranker Wittener für lange Zeit in eine

Er trank viel Alkohol, rief rechte Parolen, dann ging er mit einem Messer auf Gäste einer Kneipe los: Das Bochumer Landgericht hat einen 34-jährigen Wittener wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Er muss nun in eine Entzugsklinik.

Der alkoholabhängige Mann hatte im Juni 2013 auf seinem Balkon in der Schützenstraße (nahe der Röhrchenstraße) mit Nazi-Parolen - unter anderem „Heil Hitler“ – provoziert. Daraufhin beschwerte sich ein Gast einer Kneipe, die direkt gegenüber der Wohnung des Angeklagten liegt. Es entwickelte sich ein Streit, der vor der Haustür eskalierte.

„Er kam direkt mit einem Messer auf mich zu“

„Er kam direkt aus dem Treppenhaus mit einem Messer auf mich zu“, sagte das Opfer vor Gericht. Es handelte sich um ein 20 Zentimeter langes Küchenmesser, dass der 34-Jährige zuvor zum Kochen benutzt hatte. Er stach zu, verletzte den 49-jährigen Kneipengast im Gesicht – zum Glück nur leicht. Ein Bekannter war zur Hilfe geeilt und wurde durch einen Stich schwer verletzt.

Das Verfahren hatte das Gericht schon länger beschäftigt. Zunächst war der Wittener in die Psychiatrie eingewiesen worden. Ein Gutachter war zu dem Ergebnis gekommen, dass der Angeklagte Stimmen hörte und unter einer Persönlichkeitsstörung litt. Der Verteidiger legte Revision ein, der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. Der Prozess musste neu aufgerollt werden.

Gutachter: Keine Stimmen zumTatzeitpunkt gehört

Ein neuer Gutachter kam nun – anders als im ersten Verfahren – zu dem Ergebnis, dass der Messerstecher zum Tatzeitpunkt keine Stimmen gehört hatte und damit auch nicht in einer Psychiatrie unterzubringen ist. Das Gericht folgte diesem Sachverständigen. Wenn der Wittener seine Alkoholtherapie erfolgreich abschließt, kann er vorzeitig auf Bewährung freikommen.