Bochum-Wattenscheid. Nach dem Jobcenter-Übergriff vom Montagmorgen, als ein 21-Jähriger einen Mitarbeiter würgte, beteuert Roland Bröge, stellvertretender Geschäftsführer des Jobcenters, dass den Mitarbeitern eine möglichst hohe Sicherheit vor Übergriffen gewährleistet wird. Jede Bürotür hat eine Schließanlage.
Geschlossen war am vergangenen Mittwoch das Jobcenter im Wattenscheider Rathaus nach dem Übergriff durch den verwirrten 21-jährigen Mann. Schon am Donnerstag öffnete die Arbeitsagentur wieder ihre Türen für die Kunden. Doch ist damit der Fall keinesfalls erledigt. Roland Bröge, stv. Geschäftsführer des Jobcenters: „Zum Vorfall am Mittwoch muss man sagen, dass hier ein verwirrter Mensch in irgendeine Tür gegangen ist, eine, die eben gerade offenstand. Und hier hat er sich fehl verhalten.“
Das Jobcenter hat am Mittwoch um 6.30 Uhr geöffnet. Laut Bröge arbeiten die Beschäftigten in Gleitzeit, etwa 60 Mitarbeiter sind am Standort Wattenscheid tätig. Um den Mitarbeitern eine möglichst hohe Sicherheit vor Übergriffen zu bieten, seien die Bürotüren des Jobcenters mit Schließanlagen versehen, die nur von innen, also aus dem Büro heraus mit Klinken zu öffnen seien. „Doch bleibt kein Angriff ohne Folgen“, so Bröge. Deshalb gebe es den sofortigen Einsatz der psychologischen Betreuung durch die Agentur für direkt als auch indirekt betroffene Mitarbeiter. Bröge: „Solche Vorfälle schaden aber nicht nur den Mitarbeitern, sondern auch den Kunden, da durch Sicherheitsvorkehrungen die Belegschaft vom Kunden abgeriegelt wird.“
Der Übergriff vom vergangenen Mittwoch werde das Thema des Ausschusses für Arbeitssicherheit sein, der aufgrund des Vorfalls eine Extra-Sitzung am Montag einlegen wird. Holger Böhle, stv. Personalratsvorsitzender zum Fall: „Für alle Beteiligten war dies ein traumatisches Erlebnis, welches nur durch das besonnene Verhalten aber vor allem auch durch das beherzte Eingreifen der Kolleginnen und Kollegen in Wattenscheid glimpflich abgelaufen ist. Nach unseren Informationen sind derzeit noch immer fünf Mitarbeiter/innen durch den Vorfall arbeitsunfähig.“