Wattenscheid. .
Für viel Diskussionsstoff sorgte der Artikel darüber, dass „fliegende Erdbeer-Händler“, die regelmäßig auf dem Standstreifen des Zeppelindamms stehen und ihre Früchte verkaufen, dort gar nicht erlaubt sind.
Das erklärte Straßen.NRW, für diese Straße zuständig. Und fügte gleich hinzu, dass bei den regelmäßigen Kontrollen noch keine Händler aufgefallen seien.
Was die Frage aufwirft, ob Lkw und Busse, die dort am Zeppelindamm ebenfalls häufig parken, da stehen dürfen.
So erklärt Klaus Mecking, der im Steingarten wohnt und die Strecke oft befährt: „Dort parken - und das nicht nur heute - auf dem Seitenstreifen zahlreiche Lkw, ein Schulbus, ein Anhänger mit Kanus und einige Anhänger mit Werbeträgern, die als Dauerparker. Wie da laut Straßen.NRW ein paar parkende Kunden und die Erdbeer-Straßenverkäufer eine Gefahr darstellen, und diese parkenden Fahrzeuge und Anhänger nicht, sollte Straßen.NRW vielleicht einmal erklären. Mit Verkehrssicherheit hat das nichts zu tun. Diese Lkw und Busse behindern Trecker und uns in erheblichem Maße, wenn wir mit dem Fahrrad dort unterwegs sind.“ Vor allem am Wochenende und zu späterer Stunde, aber auch tagsüber parken die Fahrzeuge auf dem Seitenstreifen. „Die Lkw-Fahrer/Halter kann man leicht identifizieren: Alle haben ein Kennzeichen und viele sogar eine Telefonnummer auf einer Pappe hinter der Windschutzscheibe hinterlassen. Kann aber auch sein, dass Straßen.NRW an Wochenenden nicht kontrolliert?“
Unmut über Parker
Auch WAZ-Leser Bernd Schlotter moniert, „auf dem Zeppelindamm ist es mittlerweile eine Unsitte, dass dort Fahrzeuge über längere Zeit geparkt werden. Nachts natürlich ohne Beleuchtung. Diese Fahrzeuge sind zum Teil noch nicht einmal mit einem Kennzeichen versehen, also wahrscheinlich gar nicht zugelassen. Anhänger mit Werbeträgern werden quer auf dem Seitenstreifen abgestellt, damit sind auch die Rückstrahler wirkungslos. Die Erdbeerhändler sind hier richtigerweise nicht zugelassen, aber warum toleriert man diese wilde Parkerei? Denn von diesen unbeleuchteten und ungesicherten Fahrzeugen geht doch eine Gefahr aus. Die Kontrollen durch Straßen.NRW aber auch der Polizei versagen hier doch offensichtlich völlig.“
Die Stadt, für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs und Ahndung von Verstößen in erster Linie zuständig, erklärt auf Nachfrage, dass es sich bei diesem Standstreifen am Zeppelindamm um einen Mehrzweckstreifen handele. „Da darf man auch parken, wenn man nicht verkehrsbehindernd steht“, so Stadtsprecher Oliver Trappe. Man kenne das Problem für Lkw-Fahrer, die Lenk- und Ruhezeiten einzuhalten; und da es hier in der Region viel zu wenig Rastplätze für Ruhepausen gebe und bisher noch keine Probleme damit am Zeppelindamm bekannt seien, nehme man darauf Rücksicht.