Wattenscheid. In der Nacht wurde der 61-Jährige Wattenscheider, der auf seine Ex-Freundin (5) geschossen haben soll, festgenommen. Jetzt wurde U-Haftbefehl gegen ihn erlassen: wegen versuchten Morder. Der Mann schweigt indes gegenüber der Polizei.
Zweiter nächtlicher Großeinsatz an der Wilhelmstraße binnen 24 Stunden am Sonntagabend: Ein Sondereinsatzkommando der Polizei, unterstützt von Ambulanzkräften, nahm am Abend nach 20-stündiger Fahndung den 61-jährigen fest, der am Samstag kurz vor 23 Uhr seine Ex-Freundin in deren Wohnung in Gelsenkirchen-Ückendorf niedergeschossen haben soll.
Die Beamten fanden den Mann verletzt vor. Er wurde vor Ort ärztlich erstversorgt, wird nun zur weiteren Behandlung an das Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg überwiesen. Der Mann leistete laut Polizei bei der Festnahme keinerlei Widerstand. Wo er sich zwischen der Tat und seiner Festnahme aufhielt, ist noch unklar.
Festnahme ohne jeden Widerstand
Der Mann, dessen Ex-Freundin die Beziehung vor Kurzem beendet haben soll, hatte sich laut Polizei offenbar bereits vor der Festnahme selbst Verletzungen zugeführt – welcher Art, ist unbekannt, aber es sollen keine Schussverletzungen sein – deshalb kam er zunächst ins Krankenhaus.
Ein Untersuchungshaftbefehl wegen versuchten Mordes ist mittlerweile gegen ihn erlassen, nach dem Krankenhaus wird er daher direkt in die Untersuchungshaft wechseln.
Bisher schweigt der Bochumer jedoch gegenüber der Polizei, er lässt sich von einem Anwalt vertreten. Fest steht laut Polizei aber bereits, dass es sich bei der Waffe um eine illegale, nicht gemeldete handelt. Wo er sie versteckt hat, ist derzeit noch unklar.
Die Mordkommission ermittelt indessen weiter, unter anderem mit einem Sprengstoffspürhund. Das Opfer, die schwer verletzte 50-jährige Ückendorferin, befindet sich weiter auf dem Weg der Besserung. Die Mutter von drei Kindern hatte sich zur Tatzeit gemeinsam mit ihrem geschiedenen Ex-Ehemann und ihrem gemeinsamen Sohn (14) in der Wohnung aufgehalten. Der ehemalige Freund soll vor der Tat bei einem Nachbarn gewesen sein und nur „auf einen Kaffee“ zu seiner Ex-Freundin rübergehen wollen.