Wattenscheid. .
Der Bahnhof Wattenscheid steht weiterhin im Blickpunkt der Politik. So hatte UWG-Ratsmitglied Klaus-Peter Hülder eine Anfrage für die Verkehrsausschuss-Sitzung am 10. Oktober 2013 vorbereitet. Darin forderte er von der Stadtverwaltung einen umfassenden Bericht über den Stand der Sanierungsplanung. Für die nächste Ausschuss-Sitzung am 28. November liegt nunmehr eine Antwort vor.
Gesamtkonzept erstellen
Zum Hintergrund: Schon länger fordern auch Kommunal- und Landespolitiker, den Bahnhof auf Vordermann zu bringen. Dazu gehört nicht nur die Sanierung inkl. des barrierefreien Zugangs zu den Gleisen. Weitere angedachte Maßnahmen sollten ein Kreisverkehr im Bereich Bahnhof-/Fritz-Reuter-Straße, ein Fernbushaltepunkt, die bessere Anbindung des ÖPNV (u.a. Verlegung der Bushaltestelle zum Vorplatz) und der Parkplatzausbau sein.
Die Stadtverwaltung teilt jetzt mit, den Bahnhof sowie dessen Umfeld „aus stadtplanerischer Sicht künftig aufwerten“ zu wollen. „Ziel ist, die Bedeutung des Bahnhofs als wichtigen Verkehrsknotenpunkt mit einem Konzept zur Attraktivitätssteigerung des Bahnhofsumfeldes zu unterstützen.“ Erste Ideen dazu sollen zurzeit in einem integrierten Gesamtkonzept zum „Untersuchungsraum West“, der große Teile Wattenscheids umfasst, erarbeitet werden.
Anfang 2013 habe die Verwaltung wiederholt sowohl die Deutsche Bahn als auch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) gebeten, in Zusammenhang mit dem beabsichtigten Verkauf des Bahnhofsgebäudes eine Barrierefreiheit sicherzustellen. Noch einmal habe die Stadt dann im August 2013 beim VRR um Unterstützung gebeten, „die Herstellung der Barrierefreiheit als mögliches Nachrückerprojekt im Rahmen der Modernisierungsoffensive II (MOF II) zu platzieren.“ Dies sei von NRW-Verkehrsminister Groschek beim Besuch des Bahnhofs im April 2013 bereits angekündigt worden.
Ein aktuelles Schreiben des VRR gebe nunmehr Auskunft darüber, dass das NRW-Verkehrsministerium, die Deutsche Bahn und die drei SPNV-Verbände (Schienengebundener Personennahverkehr inkl. VRR) derzeit ein Priorisierungsverfahren aufstellen, da die finanziellen Mittel stark begrenzt seien. In diesem Nachrückverfahren werde das Anliegen der Stadt Bochum zur Aufzugsnachrüstung zwar aufgeführt, doch eine tatsächliche Berücksichtigung hänge noch von den Ergebnissen aller Stationen ab, die zu bewerten sind. 100 Stationen gelten dabei als potenzielle Nachrücker.