Der Zuzug von Staatsbürger/innen aus Rumänien und Bulgarien beschäftigt nicht nur die Stadt Bochum. Es gibt erste Gespräche einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die Handlungsansätze für den Umgang entwickeln soll, so Stadtsprecher Sprenger.

Eine Obergrenze, an wie viele Menschen eine Wohnung vermietet werden darf, gibt es nicht. In erster Linie handelt es sich um privaten Wohnraum. Behördliche Maßnahmen erfolgen nur nach Recht und Gesetz und Abwägung aller Interessen.