Wattenscheid. .

Müll liegt herum, Fenster und Türen sind größtenteils zerbrochen, die Zugänge zugewuchert, Wasser tropft von den Decken, mehrmals entzündeten Unbekannte Abfall in den Räumen: Die Brandruine des Hotels am Südpark ist ein Schandfleck und Sicherheitsrisiko zugleich. Vor neun Jahren brannte das Hotel in Höntrop aus, die Ruine verschandelt seitdem das grüne Ortsbild. Seit Jahren hat sich hier nichts getan – obwohl es Pläne von Investoren gab.

Sanierung oder Abriss: Eine für dieses exponierte und stadtbildprägende Grundstück angemessene Nutzung solle möglichst bald gefunden werden, lautet die oft gehörte Meinung. Zuletzt hatte die UWG in der Wattenscheider Bezirksvertretung nachgefragt, was denn mit dem ehemaligen Hotelgebäude passieren wird.

Wie steht es derzeit um die Nutzung des Grundstücks? Im April 2011 wurde laut Verwaltung für die UHB Wohnungsgesellschaft die Errichtung von Leichtbautrennwänden zur Trennung Hotel Garni und Restaurant genehmigt (der Bauantrag datierte vom 11. Februar 2010). Ein Baubeginn erfolgte bisher aber nicht. Ob und wann die Baugenehmigung ausgeführt wird, sei unbekannt. „Sie ist drei Jahre (bis 11. April 2014) gültig und kann jeweils um ein Jahr verlängert werden.“

Mehrere Anfragen

Zur möglichen Nutzung erklärt die Stadt außerdem, dass 2004 ein Vorbescheid zur Errichtung eines Dachgeschosses auf einem vorhanden zweigeschossigen Gebäude positiv entschieden wurde. So sollte die Bettenzahl um 26 auf 58 erweitert werden. Ein Bauantrag sei dazu jedoch nicht gestellt worden. Der Vorbescheid sei abgelaufen. Und mit Blick auf die Baugenehmigung von April 2011 erklärt die Verwaltung, dass es lediglich möglich sei, die bisher genehmigte Nutzung wieder aufzunehmen.

Zur Rechtslage: Das Grundstück liegt im Außenbereich und wird nach § 35 BauGB beurteilt. In der Vergangenheit wurden diverse informelle Anfragen wie Nutzung als Seniorenwohnanlage mit Pflegeangebot, Kombination aus Seniorenwohnungen und Hotel, Nutzung als Wohngebäude oder Apartmentwohnungen angefragt. Auf Grund der Lage im Außenbereich ist laut Verwaltung „die Nutzung des Grundstücks jedoch eingeschränkt. Gemäß § 35 kann lediglich die bisher genehmigte Nutzung wieder aufgenommen werden.“ Und das war bisher Hotel/Gastronomie. Hier liegt womöglich ein Knackpunkt, warum es bisher keine Lösung für diesen exponierten Standort gegeben hat.