Wattenscheid.

Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen lehnte in drei Beschlüssen (vom 21. März), die den Verfahrensbeteiligten jetzt zugestellt wurden, die Anträge von Eltern gegen die Schließung der Grundschulen an der Roonstraße und Bertramstraße sowie die Grundschule Eppendorf in Wattenscheid ab.

Die Kammer führte zur Begründung aus, dass der Ratsbeschluss (vom 8. November 2012) über die Schließung der Schulen rechtlich nicht zu beanstanden sei. Planungsentscheidungen lägen in der Hand der dazu demokratisch legitimierten Gremien. Dass solche Planungsentscheidungen grundsätzlich bei vorhandenen Alternativen auch zu anderen Ergebnissen führen könnten, gehöre immanent zu jeder Planung. Die rechtliche Überprüfung habe diesen Rahmen zu respektieren.

Die verfassungsmäßigen Rechte von Eltern und Schülern gingen nicht so weit, den Bestand eines konkreten Standortes oder einer Schule zu sichern und schlössen nicht das Recht ein, dass die Schule für die Dauer der Schulzeit erhalten bleibt und Eingangsklassen bildet.