Für den Eppendorfer Heimatverein gehört das Entzünden des Osterfeuers zu einer lieb gewordenen Tradition. Am Karsamstag, 11. April, ist es um 17 Uhr auf dem Gelände der Museumsscheune an der Engelsburger Straße 9 wieder soweit.
Selbstverständlich befolgt der Heimatverein Vorgaben, die besonders dazu gedacht sind, Tiere nicht zu gefährden. Frühzeitig aufgeschichtete Holzstapel dienen beispielsweise Igeln als Unterschlupf, Vögeln erscheinen sie als geeignete Stelle, um darin ihre Nester anzulegen. Weil dies so ist, schichten die Mitglieder des Heimatvereins das Brennmaterial erst am Karsamstag auf.
Unbeteiligte nicht belästigen
Diese Vorgehensweise empfiehlt auch das Umwelt- und Grünflächenamt der Stadt Bochum, das darüber hinaus noch andere Tipps bereit hält, die in erster Linie dazu dienen, dass Unbeteiligte durch das Abbrennen des Osterfeuers nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden. Um eine starke Rauchentwicklung zu vermeiden, sollten darum ausschließlich trockene und unbehandelte Hölzer verwendet werden.
Nicht höher als ein Meter
„Die Feuerstelle sollte nicht größer als etwa ein mal ein Meter sein”, rät Heike Wieczorek ( 0234/910 1406), Ansprechpartnerin für Traditionsfeuer bei der Stadtverwaltung. Das Brennmaterial sollte auch nicht höher als einen Meter aufgeschichtet werden und: „Lassen Sie das Feuer nicht länger als zwei Stunden brennen und behalten Sie die Feuerstelle immer im Blick.” Für den Fall der Fälle sollte ausreichend Löschmaterial bereitstehen. Beim Osterfeuer des Heimatvereins übernimmt diese Aufgabe die Freiwillige Feuerwehr Eppendorf.
Keine Abfälle
Strikt verboten ist es, beim Osterfeuer Abfälle zu verbrennen. Heike Wieczorek: „Wer beim Osterfeuer pflanzliche und andere Abfälle verbrennt, kann mit einem Bußgeld belegt werden.”
Im Vergleich zu anderen Städten brauchen Osterfeuer hier nicht angemeldet zu werden. Als Traditionsfeuer ist es grundsätzlich erlaubt. Es darf am Gründonnerstag, am Sanstag vor Ostern, am Ostersonntag oder am Ostermontag entfacht werden. Eine besondere Erlaubnis der Bochumer Stadtverwaltung ist dann nicht erforderlich.