Wattenscheid. . Der Evangelische Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid sieht sich gezwungen, einen Teil seiner Kindergärten in eine andere Trägerschaft zu überführen. Finanzprobleme sind der Grund.
Die Einnahmen aus den Kirchensteuern reichen hinten und vorne nicht, und der Gesetzentwurf zum 1. KiBiz-Änderungsgesetz lässt die Finanzierungslücke weiter anwachsen: Der Evangelische Kirchenkreis Gelsenkirchen und Wattenscheid sieht sich deshalb gezwungen, zehn seiner insgesamt 27 Kindergärten in eine andere Trägerschaft zu überführen. In Wattenscheid werden zwei oder drei Einrichtungen betroffen sein – welche, steht noch nicht fest.
„Im Moment ist es eine Hängepartie“, sagt die Sprecherin des Kirchenkreises, Pfarrerin Katharina Blätgen. „Wir wissen nur: Wir können uns nicht mehr alle Kindergärten leisten. Den Rest müssen wir mit der Kommune verhandeln.“ Bochum habe bereits signalisiert, dass es die bisherigen freiwilligen Leistungen aufrecht erhalten könne – eventuell. „Damit könnten wir die Betriebskosten für die Wattenscheider Kindergärten in den nächsten drei Jahren noch aufbringen“, sagt Superintendent Rüdiger Höcker.
In genau diesem Zeitraum, so haben es Hochrechnungen des Kirchenkreises ergeben, werden die Kindergärten ein Defizit von mehr als 800 000 Euro ansammeln.
Defizit von 800 000 €
Zwar fließen zehn Prozent der jährlichen Kirchensteuereinnahmen – 949 000 Euro — in die Arbeit der Kindergärten. Doch dem stehen Ausgaben in Höhe von 1 163 000 Euro entgegen, weil der der Kirchenkreis nach KiBiz zwölf Prozent der Gesamtkosten tragen muss. „Die Differenz zu diesen zwölf Prozent“, betont Katharina Blätgen, „kann nicht mehr von uns kommen.“ Zudem würden die Ausgaben durch KiBiz und steigende Gehälter steigen, während sich die Einnahmen aus der Kirchensteuer verringern.
Den Eltern versichert der Superintendent: „Alle Kinder, die aktuell in unseren Kindergärten betreut werden, werden auch im kommenden Jahr in dieser Einrichtung ihren Platz haben.“ Gleichzeitig gelte aber: Alle Kinder haben einen Anspruch auf einen optimal ausgestatteten Kindergarten. Entsprechend habe das KiBiz-Gesetz neue Raumkonzepte gefordert, die von vielen der evangelischen Einrichtungen nicht erfüllt werden. Die Folge: Der Kirchenkreis müsste für neue Raumkonzepte mehrere Millionen Euro investieren. „Das ist ein Riesenproblem“, sagt Katharina Blätgen, „und aus eigener Kraft können wir es nicht mehr lösen.“ Deshalb müsse man die Verantwortung für die Erfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz an die Kommunen zurückgeben.